03-04-2013, 09:58
im Normalfall ist der Umgangsberechtigte dazu verpflichtet das Kind hin und zurückzubringen und dafür die Kosten zu tragen.
Du könntest aber anbringen das es dem Kindeswohl dient wenn sie es mal zu dir bringt. Denn dann empfindet das Kind es so das es gut ist zum anderen Elternteil zu gehen und es auch vom anderen Elternteil gewollt ist. Wohlwillverhalten Umgang.
Du könntest aber anbringen das es dem Kindeswohl dient wenn sie es mal zu dir bringt. Denn dann empfindet das Kind es so das es gut ist zum anderen Elternteil zu gehen und es auch vom anderen Elternteil gewollt ist. Wohlwillverhalten Umgang.