03-04-2013, 16:14
(03-04-2013, 00:07)DerArsch schrieb: Nun gut, ich will mit einer schriftlichen Vereinbarung nichts provozieren. Letztendlich soll es aber darauf hinaus laufen, dass ich das Minimum/Maximum an Kostenbeteiligung des Umgangs von der Ex holen kann. Sei es Fahrtkosten, oder dass sie Fahrten übernimmt.Solange du auf dem falschen Dampfer bist, dass es in erster Linie ums Geld "von der Ex holen" dabei geht, solltest du es tatsächlich bei der mündlichen Vereinbarung lassen.
Mir ging es um "Zeit sichern" und "verläßliche Kooperation" dokumentiert einüben. Es gab ja schon genügend Väter, die mündlich vereinbart stets regelmäßigen Umgang hatten und sich dann im Gericht anhören mußten, "der Vater war nie verläßlich" und hat das Kind "eh nur sehr sporadisch abgeholt".... Dann fällt dem Vater die Klappe runter, aber er hat keine Belege.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #