(02-04-2013, 18:55)StrengGeheimerInformant schrieb: Aber vielleicht habe ich deinen Einwurf auch nur missverstanden.
Und, wie oben schon erwähnt: es ist ja auch Off-Topic.
Ich bin ja schon froh, wenn jemand meine Einwände überhaupt liest. Es ist genau das was du sagst, was ich auch meine.
Eigentlich ist die seelische Vergewaltigung ein sehr schlimmes und vielschichtiges Delikt, das fängt schon damit an, daß jemand mit einem anderen nicht reden möchte. Die Stufen bis hin zum Kriminaldelikt sind fließend und schwer juristisch nachzuweisen.
Beispiel: Nehmen wir einen Herrn Assange, der hat eine Frau richtig naß gemacht untenrum wegen seinem heißen Blick und seiner Macht und wird dennoch wegen Vergewaltigung angezeigt, weil er kein Kondom benutzt haben soll.
Oder die verschmähte Ehefrau, die eine Vergewaltigungsklage aus verletztem Stolz einreicht.
Wo ist da die Grenze? Meiner Meinung nach da, wo man eindeutig feststellen kann, daß die Frau es nicht wollte - zum Beispiel Verletzungen am Anus oder im Nasenloch oder sonstwo.
Die Fälle von Vergewaltigung, die mir in letzter Zeit außerhalb Indiens so bekannt geworden sind, würden Inder vielleicht als "kleine Meinungsverschiedenheit" oder "Mißverständnis" abtun, nur die emanzipierten Europäer sind hier wie durchgeknallt bei dem Thema.
Also wo kein Schaden, da vermutlich kein Opfer - den seelischen Schaden kann man nicht sehen und er ist demnach im Zweifel ein Fall für den Plüschiater und nicht für den Richter.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios
...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...