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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#41
Aktuelles Ergebnis von heute: Der reguläre Umgang dieses WE wurde mir verweigert und auch jeder weitere Umgang mit dem Kind.

Habe mit meinem Anwalt telefoniert, wie es nun weiter geht. Es wird jetzt beim Familiengericht eine Umgangsvereinbarung gefordert.

Sie wirft mir plötzlich vor ich würde sie belügen, das Kind würde hier im Dreck sein und ich würde Interesse nur heucheln und mich nicht ums Kind kümmern.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Antragsgegner - 05-04-2013, 15:14

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