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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#48
Da es aber nun der Anfang des totalen Kriegs ist (Entschuldigt diese belastete Wortwahl, aber so wird es werden), wäre es für den ersten Prozess für mich schon gut jemanden zu haben als Beistand, der mich auch von Dummheiten abhält.

Weil ich weiß jetzt schon, dass wenn die KM mit ihren Anschuldigungen ankommt die Emotionen ratz fatz hoch kommen.

Danach kann man weitestgehend ohne Anwalt weiter machen. Zum Beispiel darf ich sehr warscheinlich die Steuererklärung einklagen etc.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Antragsgegner - 06-04-2013, 01:37

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