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Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben?
#54
Also Antrag ist raus. Mal sehen.

Schauen ob sie mit oder ohne Anwalt reagiert. Aber da Papa Staat der armen verarmten Ex eh alles zahlt und sie nun wirklich keine helle Leuchte ist wird sie bestimmt mit Anwalt reagieren was eher dazu führen könnte das ich böse Fehler mache...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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AW: Schriftliche Umgangsvereinbarung fordern oder bei mündlicher bleiben? - von Antragsgegner - 15-04-2013, 23:55

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