17-04-2013, 16:23
(17-04-2013, 16:02)Sixteen Tons schrieb: Das war schon fast zu erwarten. Bis zu 7 Jahre damit Zuzuwarten, um vor dem Scheidungstermin die Latte der Verfehlungen herunterzubeten, konnte nicht funktionieren.
Stimmt, hat mein Rechtsbeistand mir auch vorher gesagt. Es ging ja auch nicht unbedingt um den §1579 BGB, sondern darum aufzuzeigen, dass ein Mensch, der bedenkenlos Unetrschriften zum eigenen Vorteil fälscht, genauso bedenkenlos ärztliche Atteste und Gutachten fälscht oder manipuliert, wenn es zum eigenen Vorteil ist.
Exe hat vor Gerich eine bühnenreife Show mit Rückenschmerzen hingelegt - Samy Molcho hätte es nicht besser gekonnt........
Und sie hat gewonnen, die Richter glaubten dem eigenen Augenschein mehr als einem 14-seitigen arbeitsmedizinischen Gutachten.
By the way: das Familiengericht in unserer kleinen Kreisstadt hat dieses arbeitsmedizinische Gutachten in Auftrag gegeben, die Ergebnisse werden sowohl von FamGericht als auch vom OLG ignoriert. Muss ich das dann trotzdem via Gerichtskosten bezahlen? Ein Gutachten, dessen Inhalt niemanden kümmert?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1