17-04-2013, 16:51
(17-04-2013, 16:23)Austriake schrieb: By the way: das Familiengericht in unserer kleinen Kreisstadt hat dieses arbeitsmedizinische Gutachten in Auftrag gegeben, die Ergebnisse werden sowohl von FamGericht als auch vom OLG ignoriert. Muss ich das dann trotzdem via Gerichtskosten bezahlen? Ein Gutachten, dessen Inhalt niemanden kümmert?Wenn Du es aus grundsätzlichen Gründen nicht zum BGH ziehen kannst (setzt auch voraus, dass das vom OLG nicht ausgeschlossen wurde), dann steht das Urteil erstmal - die Konsequenzen sind rechtswirksam und Deine Kohle dahin.
Dir bleibt aber noch der Weg zum BVG - das hat aber weder aufschiebende Wirkung, noch ist die Chance dort etwas zu bewirken grösser als 2 Prozent - in Deinem Fall vermutlich eher 0.2%.
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