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Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre?
#9
Du bist ordentlich durch den Wind, nicht das ich dies nicht verstehen könnte.

Die Bank geht leer aus, ausser du hast nach Abzug des KU noch so viel wie in den Pfändungstabellen aufgeführt.

Bei einer unterhaltspflichtigen Person bedeutet dies, dass nach Abzug von KU/TU noch über 1400€ Einkommen Netto da sein muss, bevor die Bank oder andere Gläubiger einen Pfennig sehen.

Pfändungstabelle 2013

Bei KU/TU bleiben dir nur der Selbstbehalt! Was du da machen kannst habe ich dir bereits erklärt (ARGE, Aufstocken, Notar eigener, befristeter Titel). Damit schaffst du Fakten und hast Zeit die Dinge nach Priorität anzugehen.

P-Konto eröffnen sollte dein nächster Schritt sein, eigener Titel auf zwei Jahre und dies im P-Konto berücksichtigen lassen = höherer Pfändungsfreibetrag!

Das Auto stosse ab wenn du kannst bzw. gebe es zurück an die Bank/Händler.

Durch die Abgabe der EV hast du Ruhe und die Zeit dich zu konsolidieren, sprich du schaffst Fakten für die Bank. Wenn die Druck ausüben sollten gehst du eben in die Privatinsolvenz. Eigentlich langt die Drohung in Richtung Bank mit der Privatinsolvenz alleine schon aus, damit die Ruhe geben.

Ich habe das schon hinter mir, da ging es um ca.14.000€ Bankkredit. Nichts ist nach der EV passiert, eine neue EV wurde nicht mehr gefordert da der Schuldtitel eh 30 Jahre gültig ist. Jetzt zahle ich kleine Raten im Monat, so läuft nichts neues auf und irgendwann strebe ich einen Vergleich an und kaufe mich raus. Die wissen ganz genau das sie nichts sehen bis mein Kind keinen Anspruch auf Unterhalt mehr hat oder ich im Lotto gewinne, bzw. etwas Erben sollte.

Bankschulden und Unterhalt sind zwei völlig unterschiedliche Themen.

Zum JA:

Wenn du nachweisen kannst, dass die Schulden aus der Ehe/Partnerschaft stammen und damit gemwinsame Anschaffungen gemacht wurden, solltest du anrechenbare Freibeträge durchsetzen können. Setze aber nicht so viel Energie in dieses Thema, sondern mache den KU/TU zum durchlaufenden Posten. Mehr wie 1100 Euro Netto, ausschliesslich durch Erwerbstätigkeit erworben, wirst du nicht haben.

Daher ARGE und Aufstocken, Umgang sichern, Umgang leben und einen Scheiß auf das geben was Dritte von dir denken könnten!
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Berechnung: Dispozinsen und Einmalzahlungen über wieviel Jahre? - von Antiworld - 21-04-2013, 22:48
[geteilt] Besuch vom GV - von Antragsgegner - 21-04-2013, 17:45

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