23-04-2013, 09:36
In einem Land ausserhalb der EU und /oder Schengen muss man den Reisspass mit sich führen (in TH geht manchmal auch ne Kopie).
Das Erste, was man machen muss ist, wenn man die Botschaft betritt: den Pass abgeben.
Kommen die nun auf den Trichter, die BZR Datenbank abzufragen und es liegen passrechtliche Massnahmen vor, kann der Pass in seiner Gültigkeit beschränkt oder ganz eingezogen werden - im letzten Fall gegen Austausch in eine Fluchtpappe, die Dich gerade noch nach D kommen lässt. Solange Du auf Botschaftsgelände bist, darf die örtliche Polizei keine Verhaftungen vornehmen. Das wäre Eingriff in hoheitliche Akte. Rausschmeissen dürfen die Dich auch nicht - Du bist deutscher Staatsbürger. Wie das Spiel enden könnte, wäre ja mal spannend...
Schok Dee...
Das Erste, was man machen muss ist, wenn man die Botschaft betritt: den Pass abgeben.
Kommen die nun auf den Trichter, die BZR Datenbank abzufragen und es liegen passrechtliche Massnahmen vor, kann der Pass in seiner Gültigkeit beschränkt oder ganz eingezogen werden - im letzten Fall gegen Austausch in eine Fluchtpappe, die Dich gerade noch nach D kommen lässt. Solange Du auf Botschaftsgelände bist, darf die örtliche Polizei keine Verhaftungen vornehmen. Das wäre Eingriff in hoheitliche Akte. Rausschmeissen dürfen die Dich auch nicht - Du bist deutscher Staatsbürger. Wie das Spiel enden könnte, wäre ja mal spannend...
Schok Dee...