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Verhaftung in der deutschen Botschaft
#8
In einem Land ausserhalb der EU und /oder Schengen muss man den Reisspass mit sich führen (in TH geht manchmal auch ne Kopie).
Das Erste, was man machen muss ist, wenn man die Botschaft betritt: den Pass abgeben.
Kommen die nun auf den Trichter, die BZR Datenbank abzufragen und es liegen passrechtliche Massnahmen vor, kann der Pass in seiner Gültigkeit beschränkt oder ganz eingezogen werden - im letzten Fall gegen Austausch in eine Fluchtpappe, die Dich gerade noch nach D kommen lässt. Solange Du auf Botschaftsgelände bist, darf die örtliche Polizei keine Verhaftungen vornehmen. Das wäre Eingriff in hoheitliche Akte. Rausschmeissen dürfen die Dich auch nicht - Du bist deutscher Staatsbürger. Wie das Spiel enden könnte, wäre ja mal spannend...
Schok Dee...
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RE: Verhaftung in der deutschen Botschaft - von g_r - 19-03-2013, 13:18
RE: Verhaftung in der deutschen Botschaft - von g_r - 19-03-2013, 13:49
RE: Verhaftung in der deutschen Botschaft - von Hasserfuellter - 19-03-2013, 19:18
RE: Verhaftung in der deutschen Botschaft - von Beobachter - 23-04-2013, 09:36
RE: Verhaftung in der deutschen Botschaft - von Hasserfuellter - 23-04-2013, 19:04

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