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StA Augsburg, PP Schwaben Nord, Verhaftung von LOStA Werlitz gefordert.
#1
Hallo zusammen,

ich befinde mich momentan in der Aufarbeitung mehrer, wegen vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzung gegen mich geführter Verfahren bei der StA Augsburg, die alle eingestellt wurden.

Zu den falschen Angaben der Kindsmutter, ihrer RAin und der Rolle des PP Schwaben Nord, liegt Strengbeweis vor.

Mittlerweile wird von RA Dr. Richard Beyer (München) – nach dem Goldfinger-Skandal der StA Augsburg - die Verhaftung (Zwangshaft) des leitenden Oberstaatsanwalt Rolf Werlitz gefordert. Mehrere Staatsanwälte der StA Augsburg, Polizisten und Steuerfahnder sind angezeigt.

Hintergrund ist laut Presse, u.a. die Existenzvernichtung iVm der Verfolgung Unschuldiger und Urkundenunterdrückung,  Der bezifferte Schaden für den Steuerzahler, beträgt laut Presse, ca. € 30.000.000
  • Vgl. Augsburger Allgemeine vom 05.08.2021: Warum der Goldfinger-Prozess ein heftiges Nachspiel hat
  • Vgl. Bayerischer Rundfunk vom 13.08.2021: Augsburger Goldfinger-Prozess könnte politisches Nachspiel haben
  • Vgl. Handelsblatt vom 21.05.2021: Freispruch für den Angeklagten im Goldfinger-Prozess – jetzt gerät eine Ermittlerin unter Druck

Vgl. auch: "hochangesehener" pädokrimineller  Augsburger Richter (Pressesprecher LG Augsburg, OLG) versorgte sich sogar aus den Strafakten mit prädokriminellem Material

OStA Nickolai, der ehem. Pressesprecher der StA Augsburg, ist seit dem 01.09.2021 VPräsAG des Amtsgerichts Augsburg.

Mit beiden hatte ich das Vergnügen. Hierzu werde ich mich zu gegebener Zeit, konkret äußern.

Wikipedia: „Der Staatsanwaltschaft Augsburg wird vorgeworfen, sich von den Interessen politischer Parteien, insbesondere von der CSU, beeinflussen zu lassen und demzufolge in manchen Fällen besonders eifrig (z. B. gegen Kritiker), in anderen aber überhaupt nicht zu ermitteln (bzw. Verfahren zu Unrecht einzustellen), je nach politischer Vernetzung des Betroffenen. Dieser vermeintliche Nepotismus (bzw. Klüngel/Amigo-Wirtschaft) wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Grundgesetz.“
  • Vgl. Vielzahl der Skandale der StA Augsburg (Max Strauß, CDU-Parteispendenskandal, Schottdorf-Affäre; Korruption und Geldwäsche des Ex-Staatsanwalt Uwe Huchel, Speditionskaufmann Uwe N. wg. Misshandlung durch die Polizei, TV-Darsteller Stephan Lucas; "Dem angeschuldigten Arschloch ist ein Pflichtverteidiger zu bestellen"; Cornelius Gurlitt; Gustl Mollath; BVerfG, Beschluss vom 09.März 2020 - 2 BvR 103/20)

Im Jahr 2017 wurde ich von RA Marcus Becker, (Becker & Partner Landsberg, zivilrechtlich vertreten. Das was RA Marcus Becker in meinem Fall, unter Zeugen abgeliefert hat, hätte ich hinsichtlich seines gezeigten Einsatzes (OLG München, Beschluss, 5St RR (II) 60/10), nicht für möglich gehalten.

Im Rahmen der Aufarbeitung, vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzungen im OLG Bezirk München (StA Augsburg), bin ich daher auf der Suche nach Erfahrungen mit Augsburger Anwält*innen, Richter*innen, Staatsanwält*innen, Gerichtsvollzieher*innen und Polizist*innen.

Ich werde mich zu gegebener Zeit, konkret, zu meinen Erfahrungen mit der Augsburger Justiz (PräsAG Münzenberg, VPräsAG Endres), der Staatsanwaltschaft (LOStA Werlitz, OStA Nickolai) und der Polizei (PP Schwald) äußern.
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#2
Bist du Camper1955?
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#3
Hallo P,

nein, ich bin nicht Camper1955.
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#4
Schade das du es nicht bist.

Ich hätte mich sehr über neue Infos gefreut.
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#5
(11-09-2021, 16:03)p__ schrieb: Bist du Camper1955?


Schade...ich würde wirklich gerne wissen was er so macht ! Hat mir damals zusammen mit p, Nappo, Dino...sehr geholfen !
DANKE !
Lg
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#6
Mich würde auch interessieren wie es ihm geht. Aufgrund seiner Geschichte hatte ich mich damals vertrauensvoll an RA Marcus Becker gewandt.

Vorab hierzu:

Nachdem meine wirtschaftliche Existenz als Selbstständiger - für einen nicht bedürftigen und damit, nicht zum Unterhalt berechtigten - mit einem nicht erlassenen PfÜB (nicht beurkundet, nicht gesiegelt) - vernichtet war, teilte er ein Jahr später, nachdem er sich nach der rechtswidrigen Auskehrung (nicht erlassener PfÜB) durch die Gegenseite und Kontokündigung durch die Bank jeglicher Kommunikation und Gegenmaßnahmen verweigerte immerhin mit, dass er auf seine Gebühren verzichtet.
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#7
In der Augsburger Allgemeinen vom 09.02.2021 teilt RA Marcus Becker jedoch mit, dass er sich als "Hüter der Grundrechte" sehe.

Geht es jedoch um das Eigentum seines Mandanten und dessen unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte, und damit, um den Schutz des verfassungsrechtlich garantierten soziokulturellen Existenzminums, iSd § 1603 I BGB, Art. 1, 2, 3, 4, 9, 12, 13, 14, 19 IV,  20 III, 103 GG; Art. 6 EMRK, will er davon, entgegen der fdGO iVm § 4 II BverfSchG; Art. 20 III GG; Art 3 I GG; Art. 6 EMRK und der UN-Antifolterkonvention (Art. 1, 13, 16 FoK), iSd §§ 238, 246, 253, 263, 274, 13, 25, 26, 27, 46 II, 78a StGB, nichts wissen.

Notabene: Alle politischen Extremismen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie den demokratischen  Verfassungsstaat ablehnen bzw. ihn beseitigen oder einschränken wollen. Unter  Rechtsextremismus wiederum fallen alle strikt antiegalitär ausgerichteten Strömungen wie  Rassismus, Nationalismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit.“ Neben rassistischen und fremdenfeindlichen, werden auch sonstige menschenverachtende Beweggründe in §  46  Abs.2  S.2  StGB, im Rahmen der  Strafzumessungsentscheidung erfasst.
  • Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) – Prof. Dr. Anja Schliemann, Leitung Strafrecht, Strafprozessordnung und Kriminalpolitik Fachgebiet III.5 -  KriPoZ 5/20 269 ff., Kriminalpolitische Zeitschrift.
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#8
Eigentlich ist hier der Bereich, in dem Fälle besprochen werden, aber ich komme bei deinem geballten Packen mit ganz verschiedenen Dingen nicht durch. Was für ein Fall steht denn dahinter? Vielleicht erzählst du mal, was bei DIR war. Für wen bist du unterhaltspflichtig, was hast du gezahlt, wer hat dich angezeigt, wie lief es vor Gericht, warum ist deine Existenz vernichtet? Was hast du jetzt vor, was genau meinst du mit "Aufarbeitung"?

Herauslesen kann ich, dass Du mit dem Anwalt nicht zufrieden warst, dass es in Augsburg irgendeinen Skandal gab der aber nichts deinen Verfahren mit Unterhaltspflichtverletzung zu tun hat, es gab irgendeinen Richter dessen Person deiner Ansicht nach umstritten ist und ebenso eine lange Liste von Staatsanwälten. Du schreibst aber, die Verfahren gegen dich wurden eingestellt?

Oder gehst es dir nur um eine nachträgliche Ablehnung der Personen, die mit deinem längst abgeschlossenen Fall zu tun hatten? Dann bist du hier falsch, das sind grundsätzliche juristische Anstrengungen, die über das Familienrecht weit hinausgehen. Wir alle hier hatten zwar mit den Tätern der Rechtspflege zu tun, aber wir konnten hinterher auch nichts daran ändern. Du hast offensichtlich eine ganz grosse Nummer vor, das endet eigentlich immer damit, als Querluant einsortiert und nicht mehr ernst genommen zu werden und keine Ressourcen mehr zu haben, um mehr als lange Briefe zu schreiben. Siehst du dich da besser positioniert?

Geht es um zivilrechtliche Ansprüche, um Schadenersatz wegen Falschbeschuldigung? Wie würden dann Vorwürfe wie Nepotismus dabei helfen?
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#9
Hallo P,

danke für Deine Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Ich habe insgesamt 46.000 € bezahlt, wurde jedoch im Jahr 2008, 2009, 2017 und 2018, immer wieder, iVm falschen Angaben der Kindsmutter, der vorsätzlichen Unterhaltspflichtverletzung bezichtigt. Sämtliche Verfahren wurden eingestellt, da zudem erhebliche Zweifel an der Bedürftigkeit des Sohnes bestanden. Wesentliche Voraussetzung für § 170 StGB, ist unabhängig von einem Titel, dass das Kind überhaupt bedürftig ist. Hierzu werden bis heute beweiserhebliche Urkunden unterdrückt.

Im Jahr 2017 wurde mir, wie bereits gesagt, mein Konto, mit einem nicht erlassenen PfÜB, für vorgeblich rückständigen Unterhalt auskekehrt. Der PfÜB war weder beurkundet, noch gesiegelt. Zudem wurde von der Gerichtsvollzieherin eine Seite aus der zusammenhängenden Urkunde entfernt. Nachdem der Betrag auskekehrt war, kündigte mir die Bank, als mein Konto. Der Selbstbehalt blieb unberücksichtigt. Teile des rechtswidrig ausgekehrten Betrages behielt die RAin der Gegenseite für sich.

Selbst als dem Sohn, zuhause lebend, aufgrund seiner Ausbildungsvergütung iHv € 1.000 zur Verfügung standne, zeigte mich die KM erneut wegen vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzung an, nachdem sie mir zuvor, mit einem nicht erlassenen PfÜB meine Existenz vernichtet hatte und versuchte weiterhin, trotz Verzicht auf die Rechte aus dem Titel, für einen nicht zum Unterhalt berechtigten zu vollstrecken. Hierzu wird mir zudem Akteneinsicht verweigert.

Nachdem die Gegenseite und weitere involvierte Amtsträger, weiterhin, beweiserhebliche Urkunden unterdrücken, ist der Fall selbstverständlich, iSd § 78a StGB, nicht abgeschlossen.

Die Gewährung unveräußerlicher Grund- und Menschenrechte als große Nummer zu bezeichnen, halte ich für unangebracht.

Als Querulanten wurden zu dunkelsten Zeiten der Geschichte Menschen bezeichnet, die sich auf Recht und Gesetz berufen haben.

Wikipedia: "In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in „Schutzhaft“ genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht."

Im Grunde geht es Inhaltlich auch um Deinen damaligen Artikel im MM." Die heilige Pflicht des... "

Letztendlich möchte ich Mut machen und mich mit dem einen oder anderen Link, für die wertvollenTips hier und im MM bedanken. Kein Thema, wenn dies unerwünscht ist.
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#10
Nachtrag: Nachdem ich mitgeteilt habe, dass der Anwalt auf seine Gebühren verzichtet hat, geht es nicht darum ob ich Zitat, "unzufrieden mit meinem Anwalt war", sondern darum, dass er dadurch vermieden hat, sich iSd § 352 StGB strafbar zu machen.
  • Vgl.  Henssler/Prütting, § 43 BRAO, 5. Auflage, Prütting, S. 224 ff.
  • Vgl. Fischer, § 352 StGB
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#11
Also gehts jetzt hauptsächlich um Schadenersatz?

Du reagierst seltsam auf die Voraussage, dass man leicht als Querlulant einsortiert wird. Es nutzt dir überhaupt nichts, wenn du dem eine Positivdefinition in diesem Forum gegenüberstellst. Wir definieren das nicht, sondern warnen. Nutzen würde es vielmehr etwas, dieser Falle zu entgehen und dazu muss man die Gefahr und die Vorgänge kennen. Die echten Vorgänge, nicht die in einer Idealwelt. Wenn du der Ansicht bist, das wäre gar kein Problem und du müsstest nur eifrig mit vielen sehr korrekten Zitaten gegen einen Staatsanwalt anschreiben, dann viel Erfolg, du wirst ihn brauchen.

Trenne die Probleme in Teilprobleme auf. Gegen die abgehakten Anzeigen wegen Unterhaltspfichtverletzung gibts nur die Retourkutsche "Falschbeschuldigung", die aber wie wir hier aus leidvoller Erfahrung seht gut wissen, völlig wirkungslos ist. Die Justiz verfolgt das schlichtweg nicht. Hake es ab.

Eigenes Einkommen des Kindes ist unterhaltsrechtlich natürlich bedeutsam, die Auswirkungen auf deinen Unterhalt sind zivilrechtlich zu klären. Läuft da noch etwas? Geht es bei dir noch um Unterhalt, bist du gerade auf Unterhalt verklagt worden? Im Strafrecht nach der Unterhaltspflichtverletzunganzeige ist deswegen offenbar nichts passiert, da es nicht zu deiner Verurteilung kam. Der Strafrichter muss da eigenständig erneut ermitteln und darf sich nicht auf frühere zivilrechtliche Verfahren verlassen.

Bei der ungerechtfertigten Pfändung sind massenhaft formale Fragen zu beachten, das kannst du nicht selbst angehen und wir hier auch nicht, dafür benötigst du einen Anwalt. Möglichst einen, der deutlichen Anstand zu den Leuten hat, die da Fehler gemacht haben, also niemand aus dem Gerichtsbezirk. Hier liegt der Trick im Formalen, das ist nicht leicht zu beurteilen. Dieser Anwalt hält auch die nötige Distanz, um den Querulantenduft nicht entstehen zu lassen. Klar ist, dass du letztlich trotzdem ein grosses Risiko hast. Dem schlechten Geld gutes Geld hinterherzuwerfen, dass du nur weitere Juristen bezahlst und Kohle in das System steckst, das dich vernichtet hat. Da würde ich den Anwalt ganz zu Anfang um eine offene Einschätzung über die Möglichkeiten bitten. Macht er sowieso, wenn er was taugt.
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#12
Es wurden insgesamt 15 Vollstreckungsverfahren eingeleitet die alle nicht erlassen und/oder von der Gegenseite zurück genommen wurden. Darüber hinaus hat die Gegenseite längst beurkundet, dass der Sohn nicht bedürftig ist und zudem dem Verzicht auf die Rechte aus dem Titel erklärt, und dennoch versucht, weiterhin zu vollstrecken.

Vgl. Rechtsgutachten TG 1020
Vgl. Fischer, § 263 StGB, Prozessbetrug

Da hierzu Akteneinsicht und damit, rechtsstaatliche Verfahren verweigert und vereitelt werden, befinden wird uns im Strafrecht und nicht im Zivilrecht.

Wenn ich sage, dass der PfÜB weder beurkundet noch gesiegelt ist und die Bank bereits eingeräumt hat, dass mir zudem, mit einer unvollständigen Urkunde, iSd § 267 StGB, mein Eigentum, iSd § 246 StGB unterschlagen wurde dann sind bereits alle Formfragen geklärt.

Wie du sagst. Der Richter ist im Fall des § 170 StGB der Einschätzungsprärogative unterworfen.

Wie oft willst du mich noch als Querulant beschämen, wenn der Anwält, iSd 352 StGB auf seine Gebühren verzichtet um sich icht zusätzlich angreifbar zu machen.

Dass der Anwalt offensichtlich, zumindest in meinem Fall nichts taug, hat er ja bereits durch seine Untätigkeit unter Beweis gestellt.
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#13
P, du wurdest ja neulich schon im MM - nicht von mir - gefragt, ob Dir eine Laus über die Leber gelaufen ist.

Das hier ist Dein Forum. Ich wollte mich nur für die vielen Tips und Tricks aus dem MM und dem Forum hier bedanken. Nochmals Danke.

Lasst euch von der Justiz und der Polizei nicht den Bären aufbinden, dass alles was Männer tun eine Straftat ist, und alles was Frauen tun, eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

Allein die Unterdrückung beweiserheblicher Urkunden durch die Kindsmutter, erfüllt den Tatbestand eines versuchten Prozessbetruges. Dafür muss noch kein Verfahren eingeleitet sein.
  • Vgl. Harald Langels, Sonderfragen des Betruges, Strafrecht BT 4
  • Vgl. Fischer, § 274 StGB

Die Kindsmutter hat mich 2017, im Übrigen nur deshalb angezeigt, weil der Sohn einen Mopedführerschein und eine Roller will und nicht, weil sein Lebensbedarf gefährdet war. Es liegt Strengbeweis vor.
  • Vgl. Fischer, § 344 StGB

Darüber hinaus, ist verantwortliche Polizist in leitender Funktion, ein Freund der Familie.

Ich bin Raus. Alles Gute.
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#14
(12-09-2021, 15:14)§33BeamtStG schrieb: Wie oft willst du mich noch als Querulant beschämen, wenn der Anwält, iSd 352 StGB auf seine Gebühren verzichtet um sich icht zusätzlich angreifbar zu machen.

Vergiss es, du wirst keinen Meter weit kommen, wenn du nicht einmal unterscheiden kannst ob dich jemand als Querulant beschämt oder ob er dir helfen will, indem er dich vor dieser Gefahr warnt. Wir lassen niemand in Fallen laufen, sondern die Juristen, die Gegenseite. Offensichtlich triggert dich schon das Wort und du legst dir danach alles selbst zurecht.

Ich bin nicht dein Feind und beschäme dich nicht die Spur, sondern versuche dir zu helfen. Das ist mir offenbar nicht möglich. Viel Erfolg also mit anderer, besser qualifizierter Hilfe.
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#15
(...) ich befinde mich momentan in der Aufarbeitung mehrer, wegen vorgeblicher Unterhaltspflichtverletzung gegen mich geführter Verfahren bei der StA Augsburg, die alle eingestellt wurden. (...)

Quasi: Reichsbürger in Uniform ( oh, wait )......
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#16
Das ist alles sehr konfus... Huh
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#17
Was soll an der Verfolgung Unschuldiger durch eine Borderlinerin konfus sein. P regt sicht doch selbst, zu Recht, über die Bayerische Justiz und die Staatsanwaltschaft auf. 

P schrieb: "Wenn ich sowas über das Handeln der Staatsanwaltschaft lese und sehe, wie sich speziell in Bayern, wo dein Fall stattfindet diese faule und die hoffnungslos unqualifizierte Person Frau Oberstaatsanwältin Hildegard Bäumler-Hösl (zusammen mit Frau Vizepräsidentin der Notenbank Claudia Buch und Frau Elisabeth Roegele von der Bafin) deckte, dass bei Wirecard Milliarden beiseite geschafft wurden, dann kommen bei mir sehr unheilige und gewalttätige Phantasien auf. "

Ich bitte um die Löschung meine Accounts. Besten Dank.
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#18
(12-09-2021, 19:37)§33BeamtStG schrieb: Ich bitte um die Löschung meine Accounts. Besten Dank.

Erledigt. Mitlesen kannst du weiterhin und anmelden ebenfalls.

Zitat:P, du wurdest ja neulich schon im MM - nicht von mir - gefragt, ob Dir eine Laus über die Leber gelaufen ist.

Die Laus heisst "Zeitinvestment". Wenn man

- nur Bestätigung haben will
- persönlich wird, alles auf sich bezieht sobald nur ein Reizwort fällt
- nur eine Projektionsfläche für sich erzwingt, aber sich nicht um den Raum schert, in den man seine Werke hineinprojiziert

dann möge es halt so geschehen. Aber er möge sich bitte an andere Räume wenden, nicht an die in denen es auch meine Zeit ist, die damit verbrannt wird. Vätern zu helfen ist die Mission, nicht die obigen drei Punkte. Guten Abend.
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#19
(12-09-2021, 14:03)§33BeamtStG schrieb: Die Gewährung unveräußerlicher Grund- und Menschenrechte als große Nummer zu bezeichnen, halte ich für unangebracht.

Schmeiß dein Fernseher aus dem Fenster, jetzt, erkenn einfache Tatsache. Ich werde dir dieses Geheimnis offenbaren und ganz leise ins Ohr flüstern:
"Wem, wann und unter welchen Umstanden die so genanten Grund- und Menschenrechte  und alle anderen schönen, süßen Wörter, die du und wir alle so gern hören, wird Niemals!!! von dir dem Kleinbürger, sondern es wird für dich durch deren Erfinder selbst bestimmt. "
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