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Verhaftung in der deutschen Botschaft
#1
Habe bei frag einen anwalt.de folgende frage gestellt
Kann man im Ausland in der deutschen Botschaft verhaftet werden? Es liegt gegen mich wegen unterhaltszahlungen nach paragraph 170 stgb was vor. Kann man mich in der deutschen botschaft im nichteuropäischen ausland verhaften wenn deshalb ein haftbefehl in deutschland vorliegt


Tobias Rösemeier sagt:
7:03 AM
Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Frage beantworte ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt:
7:03 AM
Wenn Sie sich in die deutsche Botschaft begeben, befinden Sie sich auf dem Staatsgebiet von Deutschland. Sollte ein Haftbefehl gegen Sie vorliegen, kann die Botschaft Sie festhalten und/oder Ihren Pass einziehen.
7:04 AM
Es ist also rein theoretisch möglich, dass Sie in der Botschaft verhaftet werden können.
JACUSTOMER-xt1lqyh1- sagt:
7:27 AM
und in welches gefängnis kommt man dann wenn man da verhaftet wird?
7:28 AM
Gibts da auf der botschaft ein gefängnis oder wollen sie mir einfach nur unsinn erzählen?
Tobias Rösemeier sagt:
8:47 AM
keinesfalls will ich Ihnen Unsinn erzählen. In der Regel wird ein Verwahrraum in der Botschaft vorgehalten. Sie werden dann nach Deutschland gebracht.


STIMMT DIE AUSSAGE ODER IST DIE AUSSAGE UNSINN???????????
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#2
Weder eine deutsche Botschaft noch ein Konsulat im Ausland (sagen wir Land X, und es spielt keine Rolle ob das EU ist oder außerhalb der EU) darf einen Mensch verhaften oder festhalten, sei er Deutscher oder Ausländer. Nur die Polizei des Landes X darf solche Prozedur ausführen. Der Security-Typ (häufig ein Bürger des Landes X, der meistens nicht mal Deutsch kann) der Botschaft/Konsulat darf dich auch nicht anfassen, es sei denn DU greifst die Botschaft/Konsulat an, also nur zur Verteidigung.
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#3
Könnte mir das nur so vorstellen: Botschaft behält Pass und damit Visum ein und ruft die Polizei. Bis zum Eintreffen der Polizei hält dich der Sicherheitsdienst der Botschaft fest.
Die eingetroffene Polizei stellt fest, dass du Ausländer bist, keine gültigen Papiere hast und nicht beschaffen kannst und steckt dich in Abschiebungshaft und transportiert dich dann ins gelobte Land zurück.

Und wenn du eine anderweitige gültige Aufenthaltserlaubnis hast, geht der Schuss der Botschaft voll ins Leere.
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#4
Angenommen man geht mit Personalausweis zur Botschaft und lässt Reisepass zu Hause im Condo. Fährt man dann damit besser?
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#5
Ich habe schon viele Botschaft-Geschichten gelesen und gehört, aber noch keine, wo ein Paß eingezogen worden ist. Mann geht eh nur dorthin wenn der Paß so gut wie abgelaufen ist, also nutzlos. Was die Botschaft dann macht ist meistens folgendes: Sie gibt dir keinen neuen Paß, dat war's... und der nächste German in der Schlange wartet schon (wahrscheinlich mit größeren Problemen als wir kleine Unterhaltspreller). Big Grin
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#6
Rainbow 
Amüsant - die Botschaften laufen über das Budget des Auswärtigen Amts von Schwesterwelle. Die Kollegen haben anderes mit ihrem Geld im Sinn, als Unterhalts-unwillige Deutsche auf Staatskosten nach Deutschland zu überführen. Der worst case in einem solchen Fall, wäre die Invalidierung des Passes - den müssten sie aber vorher in die Hände bekommen. Deshalb lohnt sich für eine Verlängerung, die kurzfristige Einreise nach Deutschland, im Extremfall eben über ein Drittland, wie Polen, Frankreich, Schweiz etc, um dann in irgendeinem Kaff in Deutschland einen neuen Pass zu beantragen.

Einer hats vorgemacht:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...#pid100420
https://t.me/GenderFukc
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#7
den bekommen die leicht in die haende, in dem ihr den alten abgebt, und derbeamte ist in einem kaefig geschuetzt
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#8
In einem Land ausserhalb der EU und /oder Schengen muss man den Reisspass mit sich führen (in TH geht manchmal auch ne Kopie).
Das Erste, was man machen muss ist, wenn man die Botschaft betritt: den Pass abgeben.
Kommen die nun auf den Trichter, die BZR Datenbank abzufragen und es liegen passrechtliche Massnahmen vor, kann der Pass in seiner Gültigkeit beschränkt oder ganz eingezogen werden - im letzten Fall gegen Austausch in eine Fluchtpappe, die Dich gerade noch nach D kommen lässt. Solange Du auf Botschaftsgelände bist, darf die örtliche Polizei keine Verhaftungen vornehmen. Das wäre Eingriff in hoheitliche Akte. Rausschmeissen dürfen die Dich auch nicht - Du bist deutscher Staatsbürger. Wie das Spiel enden könnte, wäre ja mal spannend...
Schok Dee...
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#9
Pass abgeben oder sich ausweisen ?
Ich war vor Jahren auf einer Botschaft; der Pass wurde nicht verlangt/einbehalten
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#10
(23-04-2013, 09:36)Beobachter schrieb: Das Erste, was man machen muss ist, wenn man die Botschaft betritt: den Pass abgeben.

Musste ich nicht. Ich ging mit Pass rein und der Mitarbeiter der Rechtsabteilung prüfte lediglich mein thailändisches Visa und gab ihn mir wieder zurück. Das dauerte nur wenige Sekunden.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#11
Ich bin Doppelstaatsbuerger, einmal Deutsch und ein anderes mal dort wo ich lebe. Also kann mir schon mal keiner was, alle Drohungen gegen mich sind nichts wert. Der deutsche Pass ist aber deswegen fuer mich wichtig, da ich mit diesen einfach herumreisen kann und Geschaefte machen, damit ich ueberleben kann. Ich entnehme diesem Thema die wichtige Information, dass mir in der deutschen Botschaft meiner neuen Heimat nichts geschehen kann, zumal ich ja die Staatsbuergerschaft meines Wohnsitzes besitze. Aber was, wenn ich meinen deutschen Pass nicht verlaengert bekomme? Ist es moeglich, dass der mir verweigert wird? Selbst in diesem Fall werde ich schon rumkommen, aber bequem ist der deutsche Pass allemal fuer einen Weltbummler.
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#12
(24-04-2013, 09:22)Berlusconi schrieb: Aber was, wenn ich meinen deutschen Pass nicht verlaengert bekomme? Ist es moeglich, dass der mir verweigert wird? Selbst in diesem Fall werde ich schon rumkommen, aber bequem ist der deutsche Pass allemal fuer einen Weltbummler.

Der Reisepass kann nicht verlängert werden, nur die Ausstellung eines Reisepasses KANN verweigert werden, wenn Gründe für eine Verweigerung vorliegen (siehe Passgesetz)
Das liegt oft im Ermessen des Beamten/Mitarbeiters.

Wenn dir die Passstelle in einer Botschaft die Ausstellung verweigert, wird das schwerer, evtl. andere Botschaft aufsuchen. Beschwerden nützen oft wenig.

Wird dir in Deutschland ein Pass verweigert, kannst du rechtlich dagegen vorgehen, es gibt den Widerspruch, dann prüft die übergeordnete Behörde usw. Daher kann es sinnvoll sein, den neuen großen Express-Pass in Deutschland zu beantragen. Also einreisen, anmelden, Pass beantragen, der nach wenigen Tagen da ist und dann wieder abmelden.

Expresspass kostet nur einen Eil-Zuschlag und bis die ganzen Verfolger von deiner Anmeldung erfahren und anfangen, darauf zu reagieren bist du schon längst wieder weg.
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#13
Guter Ratschlag, MitGlied. Habe ich auch so gemacht. Nach D einreisen (über Schengen Raum), am besten in einer kleinen ostdeutschen Gemeinde oder in einer bayerischen Provinzgemeinde anmelden (die sind froh über jeden Zuzug, und checken meistens nicht so genau die Datenbanken). Falls Ihr noch ALG1 Restanspruch habt (ALG1 Restansprüche verjähren nach 4 Jahren), könnt Ihr auch das beantragen (dauert in Kleingemeinden wenige Tage, in Großstädten wie Berlin habe ich schon mal zwei Monate gewartet). Kannst dort bleiben, bis die ersten Behördenschreiben wg. Unterhalt eintreffen. Dann rückwirkend abmelden, und Vermieter bzw. Nachbarn bitten, die Schreiben zurückzuschicken, mit dem Vermerk (Empfänger vor zwei Wochen nach Thailand verzogen).
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