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LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang
#3
(24-04-2013, 10:42)MasterOfDesaster schrieb: ist das gut?
Könnte ich, da mein Sohn 650 km von mir weg wohnt und ich 3 mal im Jahr da runter fahre, dann 650 * 0,30 cent * 3 pro Jahr anrechnen lassen?

Im SGB II-Bezug kann die Übernahme der Kosten beantragt werden, sowohl für Hin- als auch für die Rückfahrt. Mit Privat-KFZ sind jedoch nur 0,20 Cent je Kilometer anzurechnen. Ansonsten eben Kostenvoranschlag für Bahn- Fernbus- oder Flugticket einreichen.
Die Kosten für die Übernachtung vor Ort gehören übrigens auch dazu.

Demnach also 1300 * 0,20 * 3. Über die Häufigkeit der Umgangskontakte muß man sich mit dem Grundsicherungsträger erfahrungsgemäß beharken. Da führt die Justiz gerne die Grenze der Sozialisierung von Trennungs-/Scheidungsfolgekosten an.
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RE: LSG NRW, L 7 AS 1911/12 - Keine Bagatellgrenze bei Fahrtkosten für Umgang - von Sixteen Tons - 24-04-2013, 10:57

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