(24-04-2013, 11:24)MasterOfDesaster schrieb: ...würde ich als Pflichttermine angeben.Was du als "Pflichttermine" betrachtest, mußt du auch belegen können: D.h. es muss eine grundlegende Elternvereinbarung (= Elternautonomie nach Art. 6 GG) geben (oder ein ersetzendes Umgangsurteil). Nur daraus ergeben sich diese und andere Pflichttermine.
Ansonsten, wie @ST schrieb: einfach beantragen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #