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Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern
#32
So, jetzt stellt sich eine neue Frage im Anschluss:

Das OLG hat meiner Exe ein fiktives Einkommen von 400.- € monatlich zugerechnet sowie einen Wohnvorteil von 1.000.- € für das gemeinsame, nur von Exe genutzte Haus.
Das als Grundlage für den Trennungsunterhalt. Mit dem Vergleich vorm OLG ist das Thema Trennungsunterhalt vorläufig erledigt.
Das FamGericht am örtlichen Amtsgericht hat ja schon angekündigt, für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts die OLG-Entscheidung zugrunde legen zu wollen, d.h. der FamRichter wird wohl um das fiktive Einkommen der Exe nicht herumkönnen - wie aber verhält es sich mit dem Wohnvorteil? Das Haus wird in die Zwangsversteigerung gehen, ab Datum der Zwangsräumung hat Exe keinen Wohnvorteil mehr. Ich gehe davon aus, bis zu diesem Tag rechtskräftig geschieden zu sein - zugleich verurteilt zu einem nachehelichen Unterhalt, der wahrscheinlich diesen Wohnvorteil berücksichtigt. Wenn dieser Wohnvorteil entfällt, wird Exe dann höheren nachehelichen Unterhalt einfordern können?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von Antiworld - 27-04-2013, 08:42
RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von Austriake - 26-04-2013, 15:07
RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von Bügeleisen - 23-10-2013, 19:43
RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von the notorious iglu - 19-04-2014, 21:32
RE: Tricksereien, um lebenslangen Unterhalt zu sichern - von the notorious iglu - 20-04-2014, 09:18

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