27-04-2013, 08:42
(11-05-2012, 16:12)p schrieb: Man erteilt Räubern jedenfalls keine kostenlose Rechtsbelehrung. Man tut nur das, was man tun muss, um nicht mit Erfolg verklagt zu werden. In obigem Fall gibt man Auskunft zu der man verpflichtet ist und ignoriert alle unzulässigen Forderungen.
Warum? Es ist einfacher ein Antwortschreiben so zu formulieren, dass der einfache Sachbearbeiter erst einmal zur hauseigenen Rechtsstelle wandern muss. (Natürlich sollte man selber immer wissen, was man da reinschreibt um nicht angreifbar zu werden.)
Besonderen Spaß hat mir immer die mindestens zwei Seiten lange Antwort im Juristendeutsch mit vielen § gemacht.

Am Ende immer der Satz:
" .....natürlich begrüßen wir ihre Überlegung (Drohung) Klage einzureichen."
"....weise ich auf die Datenschutzbestimmungen der BRD und des Bundeslandes XYZ hin. Einer Weitergabe meiner Daten an Dritte widerspreche ich ausdrücklich."
Immer wieder machen die Sachbearbeiter und Fallmanager beim JA/ARGE Fehler, obwohl klar erkennbar die hauseigene Rechtsstelle involviert war. Diese sammelt man, legt Widerspruch ein und lässt die Bande in das Leere laufen.
Sachbearbeiter die Beruf und private "Wahrnehmung" nicht trennen können, "beruhigt" man entweder mit Dienstaufsichtsbeschwerden oder macht es wie ich 2010 -> Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Amt, die Medien und lokalen Politiker informieren und zusehen wie nichts passiert, bis zum heutigen Tag.