28-04-2013, 08:30
(27-04-2013, 22:10)beppo schrieb: Und kein Richter kann behaupten, er wüsste nicht was "In dubio pro reo" bedeutet.
Um das deutlich zu machen, wird im Prozess gegen die Falschbeschuldigerin, Heidi Külzer, peinlichst hierauf geachtet.
In diese Richtung zielt bereits ein Beitrag in der taz.
Zitat:Der durchs Kasseler Landgericht ergangene Freispruch für Arnold wird seine vom Bundesgerichtshof bestätigte Rechtskraft nicht verlieren, die erst im vergangenen Dezember an die Tochter des verstorbenen Lehrers überwiesene Haftentschädigung wird die junge Frau nicht zurückzahlen müssen.
[...]
Wenn das Gericht eine Vergewaltigung nicht ausschließen kann, wird die Lehrerin freigesprochen.
Somit haben am Ende alle gefälligst zufrieden zu sein, Opfer-Tochter, Täterin, auch Richter und Staatsanwalt von damals.
Auch dieser Prozess hat mit Wahrheitsfindung so viel zu tun wie der erste: Nichts! Nur die Themenschwerpunkte sind andere.
Damals ging es darum sich eine von vielen Sachen so leicht wie möglich zu machen, jetzt geht es in erster Linie um Schadensbegrenzung für die Justiz. Und wenn die Falschbeschuldigerin (sie muss es sein, denn Horst Arnold wurde in allen Punkten und nach Beweislage rechtskräftig freigesprochen) nun ungeschoren davonkommt, wäre das ein tragisches Signal. Bleibt mir zu wünschen, dass der von ihr beklagte, seit zwölf Jahren währende "Spießrutenlauf", dann nicht ausgerechnet an der Schule endet, an der sie unser Kind unterrichten soll.
Ich gehe zudem davon aus, dass auch auf die berechtigte Frage von Anwalt Lierow nicht näher eingegangen wird, warum im Fall Külzer nicht schon ab 2008 - als Horst Arnold noch lebte - ermittelt und zeitnah verhandelt wurde.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)