30-04-2013, 22:36
(29-04-2013, 22:21)marco1976 schrieb: Anwalt stellt nun den Antrag bei Familienegericht! Aber ich kann doch nicht noch Wochen oder Monate warten bis das Gericht mal etwas entscheidet!Zwei Monate hast Du nun Deine Kinder nicht gesehen. Welchen Antrag hat Dein Anwalt gestellt?
Hier muss eine Regelung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragt werden. Die Voraussetzungen liegen vor!
Notfalls muss bis zur Entscheidung in der Hauptsache begleiteter Umgang stattfinden.
Sag Deinem RA, es ginge nicht um die Herausgabe einer Wanduhr sondern darum, im Wege einer gerichtlichen Eilentscheidung eine Entfremdung vorzubeugen!
Und Iglu sieht das ganz richtig! Wo Dir Kontakt nicht verboten ist, musst Du ihn unter allen Umständen herbeiführen (ohne nachteiilg auf Deine Kinder einzuwirken)!