- 170er wird verfolgt, da aber niemand weiss, wo du steckst, ruht das Ermittlungsverfahren bzw. wird erst mal eingestellt.
Vorausgesetzt du bist überhaupt angezeigt worden.
- Das gleiche gilt für das Betrugsverfahren.
Wenn du dich ordnungsgemäß abgemeldet hast, wirst du nicht gesucht, sondern höchstens im deutschen Fahndungsregister INPOL eingetragen zur Aufenthaltsermittlung, wegen Zustellung der Vorladungen wg. der Ermittlungverfahren, nicht um dich festzunehmen.
- richtig, solange die in Neuseeland suchen ist alles roger. Ich hätte an deiner Stelle lieber Thailand eingetragen. In Neuseeland kooperieren die Behörden mit D im Bezug auf Unterhalt, in Thailand nicht. Dadurch könnte sich evtl. herausstellen, dass du gar nicht nach Neuseeland eingereist bist und dann weiss deiner Hexe und deren Helfer, dass sie woanders suchen müssen.
Deine Hexe erhält 6 jahre lang Unterhaltsvorschuss. In dieser Zeit ist ihr Antrieb dich anzuzeigen nicht besonders hoch, der vom Jugendamt eher auch nicht.
Wenn die 6 jahre rum sind und deine Ex womöglich arbeitet und daher dann selbst für das Kind aufkommen muss, wird sie dich möglicherweise anzeigen, da sie naturgemäß gefrustet sein wird. Also der Zeitpunkt Auswanderung plus 6 Jahre wird noch mal interessant.
Vorausgesetzt du bist überhaupt angezeigt worden.
- Das gleiche gilt für das Betrugsverfahren.
Wenn du dich ordnungsgemäß abgemeldet hast, wirst du nicht gesucht, sondern höchstens im deutschen Fahndungsregister INPOL eingetragen zur Aufenthaltsermittlung, wegen Zustellung der Vorladungen wg. der Ermittlungverfahren, nicht um dich festzunehmen.
- richtig, solange die in Neuseeland suchen ist alles roger. Ich hätte an deiner Stelle lieber Thailand eingetragen. In Neuseeland kooperieren die Behörden mit D im Bezug auf Unterhalt, in Thailand nicht. Dadurch könnte sich evtl. herausstellen, dass du gar nicht nach Neuseeland eingereist bist und dann weiss deiner Hexe und deren Helfer, dass sie woanders suchen müssen.
Deine Hexe erhält 6 jahre lang Unterhaltsvorschuss. In dieser Zeit ist ihr Antrieb dich anzuzeigen nicht besonders hoch, der vom Jugendamt eher auch nicht.
Wenn die 6 jahre rum sind und deine Ex womöglich arbeitet und daher dann selbst für das Kind aufkommen muss, wird sie dich möglicherweise anzeigen, da sie naturgemäß gefrustet sein wird. Also der Zeitpunkt Auswanderung plus 6 Jahre wird noch mal interessant.