07-05-2013, 19:05
Die Behörden können bei der Airline XYZ anfragen ob du mit denen in einem bestimmten Zeitraum und wohin geflogen bist und zwar dann, wenn du wegen eines Verbrechens gesucht wirst, mit Haftbefehl. Und die Fluggesellschaften haben bestimmt besseres zu tun als ständig Anfragen irgendwelcher deutsche Behörden nach unauffindbaren Leuten nachzugehen, die im Prinzig nur n Apfel geklaut haben. Mal realistisch bleiben!
Bei der Ausreise wird man auch nicht registriert, d.h. man kann mit einem guten Gefühl Pass und Bordkarte vorzeigen und sich darauf freuen D hinter sich zu sehen.
Bei der Ausreise wird man auch nicht registriert, d.h. man kann mit einem guten Gefühl Pass und Bordkarte vorzeigen und sich darauf freuen D hinter sich zu sehen.