Moin nofiction.
Du sprichst mE einen der übelsten Bereiche des Familienrechts an, der von der Annahme getragen ist, daß ein Kind NUR bei einem Elternteil lebt, meist der Mutter, und den anderen Elternteil NUR besucht, meist den Vater. Die OLG-Leitlinien kennen keine Umgangskosten aus Lebenshaltung, Fahrtkosten und Wohnkosten eines Kindes.
Schaut man sich aber Standard-Umgangsregelungen genau an, dann kommt man auf Zeitrelationen von 70% Mutter zu 30% Vater.
Richtig wäre mE, die tatsächlichen Kosten eines Trennungskindes gerecht zu verteilen, uU sogar mit stärkerer Verantwortung/Belastung des Verursachers/der Verursacherin für die Trennung und ihrer Folgen.
Das Sozialrecht geht in diese Richtung, läßt die Unterhaltsregelungen aber im Kern unangetastet, was zur berechtigten Kritik und schon zu Klagen der Jobcenter führt.
Denn:
Auf Seite eines bedürftigen Vaters führt das zu einer Doppelbezuschussung, indem titulierter KU (einkommensbereinigend) berücksichtigt wird, für das Kind gleichzeitig und zusätzlich Sozialleistungen für den Umgang gezahlt werden, die eigentlich aus dem KU zu ziehen wären.
Auf Seite der Mutter führt das mW dazu, daß eine nicht-bedürftige Mutter mit guten Einkommen (bzw. das Kind dort), den vollen Unterhalt kassiert, hingegen einer bedürftige Mutter (bzw. dem Kind dort) der zufließende Unterhalt von den Sozialleistungen abgezogen wird.
Ich rechne damit, daß sich, wenn nicht der Gesetzgeber korrigiert, BSG und BGH zusammensetzen werden, um diese Regelungswidersprüche zu beseitigen.
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Du sprichst mE einen der übelsten Bereiche des Familienrechts an, der von der Annahme getragen ist, daß ein Kind NUR bei einem Elternteil lebt, meist der Mutter, und den anderen Elternteil NUR besucht, meist den Vater. Die OLG-Leitlinien kennen keine Umgangskosten aus Lebenshaltung, Fahrtkosten und Wohnkosten eines Kindes.
Schaut man sich aber Standard-Umgangsregelungen genau an, dann kommt man auf Zeitrelationen von 70% Mutter zu 30% Vater.
Richtig wäre mE, die tatsächlichen Kosten eines Trennungskindes gerecht zu verteilen, uU sogar mit stärkerer Verantwortung/Belastung des Verursachers/der Verursacherin für die Trennung und ihrer Folgen.
Das Sozialrecht geht in diese Richtung, läßt die Unterhaltsregelungen aber im Kern unangetastet, was zur berechtigten Kritik und schon zu Klagen der Jobcenter führt.
Denn:
Auf Seite eines bedürftigen Vaters führt das zu einer Doppelbezuschussung, indem titulierter KU (einkommensbereinigend) berücksichtigt wird, für das Kind gleichzeitig und zusätzlich Sozialleistungen für den Umgang gezahlt werden, die eigentlich aus dem KU zu ziehen wären.
Auf Seite der Mutter führt das mW dazu, daß eine nicht-bedürftige Mutter mit guten Einkommen (bzw. das Kind dort), den vollen Unterhalt kassiert, hingegen einer bedürftige Mutter (bzw. dem Kind dort) der zufließende Unterhalt von den Sozialleistungen abgezogen wird.
Ich rechne damit, daß sich, wenn nicht der Gesetzgeber korrigiert, BSG und BGH zusammensetzen werden, um diese Regelungswidersprüche zu beseitigen.
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