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OLG Brandenburg 10 UF 204/08: Vater hat keinen Vorrang vor der Kinderkrippe
#1
Urteil vom 9.03.2009

Der Vater hat geltend gemacht, er strebe ein Modell an, bei dem das Kind (1,5) zwischen den Eltern wechseln und möglichst gleich viel Zeit bei Vater und Mutter verbringen könne. Das vorgeschlagene Modell erlaube beiden Eltern eine Berufstätigkeit, ohne dass das Kind bereits jetzt täglich mehrere Stunden außerhalb der Familie betreut werden müsste. Der 2. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts hat die Beschwerde des Vaters zurückgewiesen.
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7679.htm

Die Gründe:
1. Aus Kontinuitätsgründen muss das ABR bei der Mutter bleiben.
2. Die Kinderkrippe schadet dem Kind nicht.
3. Das Wechselmodell ist schwierig.

Es findet sich immer etwas aus der Trickkiste, wenn man dem Vater das Kind nicht geben will.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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OLG Brandenburg 10 UF 204/08: Vater hat keinen Vorrang vor der Kinderkrippe - von borni - 05-04-2009, 12:52

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