13-05-2013, 10:33
Hallo klWirts1,
die Nummer ist für mich besser gelaufen als ich es für möglich gehalten hätte. Für die Berechnung hat das Gericht 12 Monate zugrunde gelegt und die Gegenseite schwerst zusammengestaucht für die frech dreiste 3-Monatsrechnung. Ich zahle deswegen nur den Mindestunterhalt (770 €). Richtig schön wurde es, als die Diskussion auf die Steuererklärungen kam. Gewisse Einkommenarten unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt (Elterngeld, Arbeitslosengeld, etc.). Bei diesen Einkommensarten muß zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden. Nun hat die Kindesmutter steif und fest behauptet Sie hätte nie eine abgegeben. Habe mich daraufhin zurückgelehnt und darauf hingewiesen daß ich Zeit habe und warten kann bis Sie ihre Pflicht erfüllt hat. Und dann ist die Lüge geplatzt. Wie in einer dieser Seifenopern im Fernsehen. Natürlich hatte Sie jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben. Danach war die Sache für Sie gelaufen, weil Sie nicht nur mich sondern auch das Gericht nachhaltig angelogen hatte. Gerichts- und Verfahrenskosten musste Sie zahlen!!! Weil ich von Beginn an die Zahlung angeboten hatte. Immer unter der Vorraussetzuung, daß Sie "Bedarf" und "Bedürftigkeit" nachweist. Durch das zurückhalten aller wichtigen Unterlagen hat Sie mich de facto in den Prozess gezwungen. Das hat schlußendlich sogar das Gericht erkannt.
Also: Immer Zahlungsbereitschaft signalisieren, auch schon vor dem eigentlichen Prozess. Im Gegenzug konsequent auf dem Nachweis von Bedarf und Bedürftigkeit bestehen. Dazu gehören unbedingt die Gehaltszettel der letzten 12 Monate und aus meiner Sicht auch mindestens ein Steuerbescheid, der auf Vermögenseinkünfte zu prüfen ist. Und natürlich akribisch auf Möglichkeiten zur Bereinigung des Nettoeinkommens prüfen (eigenes Einkommen und Ihr Einkommen, hierzu unbedingt die Leitlinien des jeweiligen OLG heranziehen - frei zugänglich im Internet).
I-Wahn
die Nummer ist für mich besser gelaufen als ich es für möglich gehalten hätte. Für die Berechnung hat das Gericht 12 Monate zugrunde gelegt und die Gegenseite schwerst zusammengestaucht für die frech dreiste 3-Monatsrechnung. Ich zahle deswegen nur den Mindestunterhalt (770 €). Richtig schön wurde es, als die Diskussion auf die Steuererklärungen kam. Gewisse Einkommenarten unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt (Elterngeld, Arbeitslosengeld, etc.). Bei diesen Einkommensarten muß zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden. Nun hat die Kindesmutter steif und fest behauptet Sie hätte nie eine abgegeben. Habe mich daraufhin zurückgelehnt und darauf hingewiesen daß ich Zeit habe und warten kann bis Sie ihre Pflicht erfüllt hat. Und dann ist die Lüge geplatzt. Wie in einer dieser Seifenopern im Fernsehen. Natürlich hatte Sie jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben. Danach war die Sache für Sie gelaufen, weil Sie nicht nur mich sondern auch das Gericht nachhaltig angelogen hatte. Gerichts- und Verfahrenskosten musste Sie zahlen!!! Weil ich von Beginn an die Zahlung angeboten hatte. Immer unter der Vorraussetzuung, daß Sie "Bedarf" und "Bedürftigkeit" nachweist. Durch das zurückhalten aller wichtigen Unterlagen hat Sie mich de facto in den Prozess gezwungen. Das hat schlußendlich sogar das Gericht erkannt.
Also: Immer Zahlungsbereitschaft signalisieren, auch schon vor dem eigentlichen Prozess. Im Gegenzug konsequent auf dem Nachweis von Bedarf und Bedürftigkeit bestehen. Dazu gehören unbedingt die Gehaltszettel der letzten 12 Monate und aus meiner Sicht auch mindestens ein Steuerbescheid, der auf Vermögenseinkünfte zu prüfen ist. Und natürlich akribisch auf Möglichkeiten zur Bereinigung des Nettoeinkommens prüfen (eigenes Einkommen und Ihr Einkommen, hierzu unbedingt die Leitlinien des jeweiligen OLG heranziehen - frei zugänglich im Internet).
I-Wahn