13-05-2013, 13:55
Hallo und DANKE für die Antwort!
[Vollquote gelöscht]
OK, danke für die guten Tipps!
Das werde ich genau so machen müssen.
Noch 3 Fragen:
1)
Wie kam es zu dem großen Unterschied von 1100 der Fledermaus
und den 593 vom Elterngeld? Oder waren die 593,- schon die 67%
wie bei meinem Fall 630,- Elterngeld von ihr?
Oder auch durch:
-Arbeitslosichkeit?
-Krankheit?
-Bereinigung berufsbedingte Aufwendungen?
(bei meiner DEX 3 Monate krank+1 Monat arbeitslos)
2)
Also um bedürftig(Unterhaltsberechtigt zu sein
darf Sie keine Auto haben und keine 1500 Euro auf dem Sparbuch?
3)
Also kann ich ihre Fahrtkosten auch bereinigen?
(ich weiss Sie hatte einen Steuerfreibetrag für die Fahrtkosten)
MfG
klWirts1
(13-05-2013, 10:33)i-wahn schrieb: die Nummer ist für mich besser gelaufen als ich es für möglich gehalten hätte. Für die Berechnung hat das Gericht 12 Monate zugrunde gelegt und die Gegenseite schwerst zusammengestaucht für die frech dreiste 3-Monatsrechnung. Ich zahle deswegen nur den Mindestunterhalt (770 €).Das ist ja SUPER!
[Vollquote gelöscht]
OK, danke für die guten Tipps!
Das werde ich genau so machen müssen.
Noch 3 Fragen:
1)
Wie kam es zu dem großen Unterschied von 1100 der Fledermaus
und den 593 vom Elterngeld? Oder waren die 593,- schon die 67%
wie bei meinem Fall 630,- Elterngeld von ihr?
Oder auch durch:
-Arbeitslosichkeit?
-Krankheit?
-Bereinigung berufsbedingte Aufwendungen?
(bei meiner DEX 3 Monate krank+1 Monat arbeitslos)
2)
Also um bedürftig(Unterhaltsberechtigt zu sein
darf Sie keine Auto haben und keine 1500 Euro auf dem Sparbuch?
3)
Also kann ich ihre Fahrtkosten auch bereinigen?
(ich weiss Sie hatte einen Steuerfreibetrag für die Fahrtkosten)
MfG
klWirts1