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Berechnung Unterhalt KM
#53
kann wegen madamme wieder mal nicht schlafen...aber das mir dem EG macht mit Mut!

(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: 1100 € hat ihr Anwalt ausgerechnet. Darf man nichts drauf geben. Natürlich den Zeitraum bewusst ausgewählt und nichts bereinigt (3 Monate - genau wie bei dir hatte Madam plötzlich Überstunden ohne Ende, Nachtarbeit, Wochenendzuschlag, etc. Alles rein zufällig natürlich. Wenn du mich fragst, die Damen werden beraten. Hohes Einkommen in der Schwangerschaft sichert höheres Elterngeld und ggf. Höheren Unterhalt. Alles vorsätzlicher Betrug und ein echtes Alarmsignal für gezielte Planung. Kein Aas interessiert sich für den Schutz des ungeborenen Lebens).
ja, die sind gerissen...bei mir war ihr
Gehalt erst schlecht und Sie hatte eine 3 Tage Woche, dann 3 Monate den ganzen Tag TV glotzen
weil 'krank(haha), dann nochmal 1 Monat TV(Arge)
Und danach ist ihr wohl eingefallen wieder einen Vollzeitjob zu brauchen...mussten unbedingt 5 Tage/Woche sein.
Pille war aber schon abgesetzt!!

(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: 593 Elterngeld wurde vom Amt berechnet. Waren die 67 Prozent. Und weil das Amt zahlen soll, rechnen die sehr genau. Das ist eine gute Argumentation für dich und ein echter Anhaltspunkt für das tatsächlich in den letzten 12 Monaten realisierte Einkommen. Es geht um die Lebenssituation vor der Geburt. Diese muss nachhaltig bestand gehabt haben. Ein, zwei, oder drei Monatsgehälter kennzeichnen keine Nachhaltigkeit. Der Zeitraum ist viel zu kurz. Warum nicht gleich das Gehalt der letzten Woche?

unbedingt Nachweise einfordern!
Werde auf jeden Fall das Elterngeld als Maßstab nehmen und alle anderen Forderungen
bis zur Beweis/Vorlage der Bedürftigkeit ablehnen.

Das ist eine Gute Nachricht, sicher wenn jeder weiß dass
die 3 Jahre sehr einfach verläääääääängert werden können


(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: Bedürftig ist Sie auch mit Auto und Sparbuch. Du musst ihr mindestens einen Freibetrag in Höhe eines Jahresgehaltes einräumen. Danach wird es willkürlich. Aus meiner Sicht wäre mehr gespartes zu verbrauchen. Mancher Richter sieht aber eher nur den Zinsgewinn als Einkommen und meint, dass das Ersparte nicht angegriffen werden muss.
OK :-(
ein Jahresgehalt hat Sie nicht auf dem SB, aber ich stelle mich erstmal dumm

(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: Fahrtkosten kannst du in jedem Fall bereinigen. Musst du mal prüfen ob du besser die Pauschale nimmst oder die Echtkosten. Bei weiten Wegen natürlich über die Echtkosten argumentieren. Nimm einfach mal die Unterhaltsleitlinien deines OLG zur Hand.
Dan nehme ich die Fahrtkosten
125 Euro/Monat


(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: Für niedrige Einkommen gelten auch nicht zwingend die 67 Prozent. Bitte das Thema noch mal googeln und genau nachrechnen. Wahrscheinlich ist die Holde auch ein Fall für max. 770 Euro.
OLG Hamm,hoffe die bereinigen auch ihr Netto!

630(EG)/67(%)x100=940
-125 Euro Fahrtkosten
=815 Euro BU

(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: Und bevor du bei ihr zu viel rechnest natürlich unbedingt dein eigenes Einkommen prüfen. Für die Frau zahlen nur die Besserverdiener. Für die meisten Ottonormalverbraucher sitzen die 770 € ohnehin nicht drin.
Leider sind durch UrlaubsG, Weihn.G, Steuerrückzahlung und WOHNVORTEIL
fast 1200 BU theoretsch möglich bei 3/7 von meinem ber. Netto.

UG, WG und SteuerRZ hat man nicht monatlich und dieser 'Wohnvorteil'(511 Euro) sorgt dafür dass NICHTS an Bargeld mehr in der eigenen Geldbörse ist!

unglaublich

MfG
klWirts1
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