14-05-2013, 08:14
Vielleicht sollte ich den Titel dieses Fred's umbenennen in
"Unterhaltsverhandlung entfernt sich".
Habe KM heute mitgeteilt, das sie wegen fehlender Anspruchsgrundlage keine Auskunft aus meinen Sozialleistungsbescheiden bekommt.
Prompt kam zurück, das sie diese dann nun einklagen wolle.
Dabei hat sie durchblicken lassen, das sie diese Auskunft
nicht im Rahmen von §1605 BGB, sondern ggf. nach §1687 BGB,
bzw. § 1667 BGB einklagen will (Vermögenssorge).
Wobei sich natürlich die Frage stellt, welches Vermögen sich bilden
soll, wenn durch den Grundsicherungsträger lediglich Leistungen zur
Existenzsicherung gewährt werden. Die werden i. d. R. auch als solche im Bewilligungszeitraum verbraucht, sonst müssten sie ja nicht beantragt werden.
Das wird ja noch spannend.
"Unterhaltsverhandlung entfernt sich".
Habe KM heute mitgeteilt, das sie wegen fehlender Anspruchsgrundlage keine Auskunft aus meinen Sozialleistungsbescheiden bekommt.
Prompt kam zurück, das sie diese dann nun einklagen wolle.
Dabei hat sie durchblicken lassen, das sie diese Auskunft
nicht im Rahmen von §1605 BGB, sondern ggf. nach §1687 BGB,
bzw. § 1667 BGB einklagen will (Vermögenssorge).
Wobei sich natürlich die Frage stellt, welches Vermögen sich bilden
soll, wenn durch den Grundsicherungsträger lediglich Leistungen zur
Existenzsicherung gewährt werden. Die werden i. d. R. auch als solche im Bewilligungszeitraum verbraucht, sonst müssten sie ja nicht beantragt werden.
Das wird ja noch spannend.