14-05-2013, 22:49
Fast, bei 630 € Elterngeld errechne ich einen Prozentsatz von 75 % bei einem Nettoeinkommen von 840 € (840 x 0,75 = 630 €). Vergleiche http://www.elterngeld.net/kommentar-berechnung.html
Bereinigt hat das Amt aber normalerweise schon. Zumindest um den Werbungskostenpauschbetrag.
http://www.elterngeld.net/elterngeld-einkommen.html
Sollte's du aber ohnehin nur als klare Argumentations- und Orientierungshilfe nehmen. Es bleibt dabei: unbedingt Nachweise einfordern! Und erst dann mit der spitzen Feder rechnen. In der Zwischzeit darauf hinweisen, dass du aufgrund der dir vorliegenden wenigen Informationen nur den Mindestsatz von 770 € als Bedarf erkennst. Den bist du aber selbstverständlich jederzeit bereit anzuerkennen und zu bezahlen. Da Sie ja scheinbar kein Vermögen hat solltest du diesen Betrag dann aber auch ohne weitere Diskussionen löhnen. Aus der Nummer kommst du auf keinen Fall raus.
Ein Tipp noch. Darauf achten, ab wann du in Verzug gesetzt wurdest. Erst nachdem du schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurdest bist du dran. Dann allerdings ab Monat der Inverzugsetzung rückwirkend. Ihr Anwalt wird es in jedem Fall ab dem Monat der Geburt rückwirkend versuchen, kommt damit aber vor Gericht nicht durch.
Bereinigt hat das Amt aber normalerweise schon. Zumindest um den Werbungskostenpauschbetrag.
http://www.elterngeld.net/elterngeld-einkommen.html
Sollte's du aber ohnehin nur als klare Argumentations- und Orientierungshilfe nehmen. Es bleibt dabei: unbedingt Nachweise einfordern! Und erst dann mit der spitzen Feder rechnen. In der Zwischzeit darauf hinweisen, dass du aufgrund der dir vorliegenden wenigen Informationen nur den Mindestsatz von 770 € als Bedarf erkennst. Den bist du aber selbstverständlich jederzeit bereit anzuerkennen und zu bezahlen. Da Sie ja scheinbar kein Vermögen hat solltest du diesen Betrag dann aber auch ohne weitere Diskussionen löhnen. Aus der Nummer kommst du auf keinen Fall raus.
Ein Tipp noch. Darauf achten, ab wann du in Verzug gesetzt wurdest. Erst nachdem du schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurdest bist du dran. Dann allerdings ab Monat der Inverzugsetzung rückwirkend. Ihr Anwalt wird es in jedem Fall ab dem Monat der Geburt rückwirkend versuchen, kommt damit aber vor Gericht nicht durch.