15-05-2013, 00:06
(14-05-2013, 22:44)p schrieb: Diese Frau ist bewiesen nicht glaubwürdig, da müssen keine 90jährigen mehr aufgeboten werden um daran erneut zu kratzen.Der Vater wurde sicher auf Antrag von Külzers RA als Zeuge angehört.
Das ist ein ganz normaler Vorgang und zunächst kein Grund, dem Gericht Befangenheit vorwerfen zu können.
(14-05-2013, 22:44)p schrieb: Wenn sie die Lügen wiederholt, lügt sie erneut und beweist damit, dass sie nach wie vor eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt.Ihre Version der nicht stattgefundenen Tat hatte sie ja schon in der letzten Verhandlung aufrecht erhalten.
Das Gericht muss beweisen, dass sie gelogen hat.
Warum nun der Freispruch von Horst Arnold nicht schon allein Beweis genug ist, versteht wohl nur ein Jurist.
Für das Strafmaß ist dann entscheidend, ob sie von einem Gutachter als schuldfähig eingestuft wird, der RA der Anklage hat diese Frage bereits beantwortet, indem er vorsätzliches Handeln aus Karrieregründen darlegte.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel