25-05-2013, 10:12
Kernbereich im FamR ist das Residenzmodell, demzufolge ein Elternteil betreut (min. in den ersten drei Jahren sowieso die Mutter) und der andere bezahlt (i.d.R. der Vater).
Nicht nur § 1615l BGB setzt hier an, auch die §§§§§§ 157x-BGBs. Nicht zu vergessen, die den Mist regelnden §§ 1601-1615 BGB.
Kernbereich wäre eigentlich auch ein Blick mal in Artikel 6 GG (1), (2), (5).
Dieses Heft ist aber im A5-Format zu klein und nach Seiten zu dünn, um noch in den Regalen der Bibliotheken der Robenständer gefunden zu werden. Dicke Bücher sehen aber einfach schicker aus und zeugen von besonderer Sachkunde, wie auch Titel (-Ketten), Roben, weiße Kittel und Sterne auf Schulterklappen.
Nicht nur § 1615l BGB setzt hier an, auch die §§§§§§ 157x-BGBs. Nicht zu vergessen, die den Mist regelnden §§ 1601-1615 BGB.
Kernbereich wäre eigentlich auch ein Blick mal in Artikel 6 GG (1), (2), (5).
Dieses Heft ist aber im A5-Format zu klein und nach Seiten zu dünn, um noch in den Regalen der Bibliotheken der Robenständer gefunden zu werden. Dicke Bücher sehen aber einfach schicker aus und zeugen von besonderer Sachkunde, wie auch Titel (-Ketten), Roben, weiße Kittel und Sterne auf Schulterklappen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)