26-05-2013, 09:13
Hi,
hab mal wieder Post vom JA bekommen....
Kurzfassung: von den 100% Mindestunterhalt wird nicht abgerückt, Mangelfallberechnung kann ich machen lassen wenn ich endlich alle fehlenden Unterladen nachreiche, ansonsten soll ich mir Gedanken machen wie ich die Schulden zurückzahle und denen ein Angebot unterbreiten...
Ich zietiere mal ein paar (gekürzte) Stellen aus dem Schreiben: "Nachdem Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Zweifel gezogen haben, wird eine sogenannte Mangelfallberechnung notwendig. ...hierfür notwendige Unterlagen, also Einkommensnachweise ....Arbeitsvertrag, Einkommenssteuerbescheid und den Mietvertrag für die aktuelle Wohnung...wurden angefordert."
(Hatte ich damals abgelehnt, da Einkommensnachweise vorgelegt soweit 5 Wochen zuvor soweit vorhanden eingereicht. Einkommenssteuerbescheid hab ich denen geschickt. Arbeits- und Mietvertrag seh ich nicht ein. Die konnten mir damals keinen § nennen, der die dazu berechtigt nach dem Zeugs zu verlangen und jetzt heißts einfach "ohne Miet- und Arbeitsvertrag keine Neuberechnung")
"Unterhaltsrechtlich ist der Unterhaltspflichtige nachweispflichtig, sofern er geltend macht, den Mindestunterhalt nicht leisten zu können. Darüber ist er seinem Kind gemäßg §1603 Absatz 2 BGB gesteigert zum Unterhalt verpflichtet....Zur Unterhaltserbringung sind alle verfügbaren Mittel, einschließlich des Vermögens ...einzusetzen.
Ab Kenntnis der Unterhaltspflicht werden z.B. neue Kredite nicht unterhaltsmindernd anerkannt ....und es darf keine Verschlechterung der Einkommensverhältnisse herbeigeführt werden. Durch Ihren Umzug ... zum Jahresbeginn haben Sie eine solche Verschlechterung ...herbeigeführt... ."
(Anmerkung: mit dem aufgenommenen Kredit wurde u.a. der gerichtliche Vaterschaftstest gezahlt weil ich damals schon blank war...Thema Umzug: hab damals als ich davon erfuhr, dass ich der Vater sein soll in einem Ort, nochmal 7 km weiter von hier gewohnt. Musste dort dann ausziehen und habe vorübergehend woanders in Miete gewohnt. Und diese "vorübergehende Begleiterscheinung (übrigens zu ner sauteuren Miete weil nix andres gefunden) des Wohnens in Arbeitsnähe wird mir jetzt als "normal" angedichtet...Ich habe meinen Lebensmittelpunkt aber hier! Und nicht 40 km weiter weg...)
"Es steht Ihnen frei, die genannten Unterlagen zeitnah vorzulegen oder Ihrerseits .... ein Zahlungsangebot zu unterbreiten"
Und jetz? Die sagen ich bin selber Schuld weil ich wieder in die Heimat zurückgezogen bin, erkennen jetzt weder Schulden noch Fahrtkosten in irgendeiner Weise an. Ich verstehs so, dass die - nachdem die Fahrtkosten und Schulden nicht angerechnet werden - eh keine Mangelfallberechnung machen würden, erzählen mir aber dass für selbige äußert fragwürdige Dokumente vorzulegen sind...
Wie schätzt Ihr das ganze ein? Hier kommt ein Schlag nachdem andern
A-Bär
hab mal wieder Post vom JA bekommen....
Kurzfassung: von den 100% Mindestunterhalt wird nicht abgerückt, Mangelfallberechnung kann ich machen lassen wenn ich endlich alle fehlenden Unterladen nachreiche, ansonsten soll ich mir Gedanken machen wie ich die Schulden zurückzahle und denen ein Angebot unterbreiten...
Ich zietiere mal ein paar (gekürzte) Stellen aus dem Schreiben: "Nachdem Sie Ihre Leistungsfähigkeit in Zweifel gezogen haben, wird eine sogenannte Mangelfallberechnung notwendig. ...hierfür notwendige Unterlagen, also Einkommensnachweise ....Arbeitsvertrag, Einkommenssteuerbescheid und den Mietvertrag für die aktuelle Wohnung...wurden angefordert."
(Hatte ich damals abgelehnt, da Einkommensnachweise vorgelegt soweit 5 Wochen zuvor soweit vorhanden eingereicht. Einkommenssteuerbescheid hab ich denen geschickt. Arbeits- und Mietvertrag seh ich nicht ein. Die konnten mir damals keinen § nennen, der die dazu berechtigt nach dem Zeugs zu verlangen und jetzt heißts einfach "ohne Miet- und Arbeitsvertrag keine Neuberechnung")
"Unterhaltsrechtlich ist der Unterhaltspflichtige nachweispflichtig, sofern er geltend macht, den Mindestunterhalt nicht leisten zu können. Darüber ist er seinem Kind gemäßg §1603 Absatz 2 BGB gesteigert zum Unterhalt verpflichtet....Zur Unterhaltserbringung sind alle verfügbaren Mittel, einschließlich des Vermögens ...einzusetzen.
Ab Kenntnis der Unterhaltspflicht werden z.B. neue Kredite nicht unterhaltsmindernd anerkannt ....und es darf keine Verschlechterung der Einkommensverhältnisse herbeigeführt werden. Durch Ihren Umzug ... zum Jahresbeginn haben Sie eine solche Verschlechterung ...herbeigeführt... ."
(Anmerkung: mit dem aufgenommenen Kredit wurde u.a. der gerichtliche Vaterschaftstest gezahlt weil ich damals schon blank war...Thema Umzug: hab damals als ich davon erfuhr, dass ich der Vater sein soll in einem Ort, nochmal 7 km weiter von hier gewohnt. Musste dort dann ausziehen und habe vorübergehend woanders in Miete gewohnt. Und diese "vorübergehende Begleiterscheinung (übrigens zu ner sauteuren Miete weil nix andres gefunden) des Wohnens in Arbeitsnähe wird mir jetzt als "normal" angedichtet...Ich habe meinen Lebensmittelpunkt aber hier! Und nicht 40 km weiter weg...)
"Es steht Ihnen frei, die genannten Unterlagen zeitnah vorzulegen oder Ihrerseits .... ein Zahlungsangebot zu unterbreiten"
Und jetz? Die sagen ich bin selber Schuld weil ich wieder in die Heimat zurückgezogen bin, erkennen jetzt weder Schulden noch Fahrtkosten in irgendeiner Weise an. Ich verstehs so, dass die - nachdem die Fahrtkosten und Schulden nicht angerechnet werden - eh keine Mangelfallberechnung machen würden, erzählen mir aber dass für selbige äußert fragwürdige Dokumente vorzulegen sind...
Wie schätzt Ihr das ganze ein? Hier kommt ein Schlag nachdem andern
A-Bär