27-05-2013, 08:32
(27-05-2013, 07:46)A-Bär schrieb: Nur zum besseren Verständnis für mich: ist das normal, dass für Mangelfallberechnungen Arbeits- und Mietvertrag verlangt werden?Werden? Ja.
Werden dürfen? Jein. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage aber wenn sie trotzdem danach fragen werden sie nicht bestraft.
Liefern müssen? Nein.
(27-05-2013, 07:46)A-Bär schrieb: Hab jedenfalls für mich selbst beschlossen, dass ich das Geschreibe mit dem JA aufgebe. Hab mich jetzt ca. 4 Monate mit denen rumgeschlagen und alles was zurückkommt ist ein Tritt in den Hintern.Richtig.
Die Schreiben mir auf 2 DIN-A4-Seiten, dass Sie die höheren Fahrtkosten nicht anerkennen, faseln dann aber nen Absatz weiter was davon, dass ich für eine Mangelfallberechnung eben den Miet- und Arbeitsvertrag vorzulegen habe. Werden die Fahrtkosten nicht anerkannt, komm ich so oder so nicht in die Nähe des Selbstbehalts - Mangelfall hat sich also da schon erledigt. Die beiden genannten Verträge wären also wieder nur Informationen frei Haus für die, aus denen Sie mir nen Strick drehn könnten (u.a. wegen dem Mietvertrag in dem meine Freundin mit drin steht). Wahrscheinlich würden die sogar aus meinem Arbeitsvertrag rauslesen dass ich ja jede Woche nochmal 40 Stunden zusätzlich arbeiten gehn könnte, Schlaf braucht ein Unterhaltspflichtiger nicht, und freies Wochenende und Urlaub erst recht nicht....
(27-05-2013, 07:46)A-Bär schrieb: Wenn die nochmal was von mir wissen wollen, gibts nur noch Zweizeiler als Antwort + die geforderten vorgeschriebenen Unterlagen (erst in 2 Jahren wieder der Fall).
(27-05-2013, 07:46)A-Bär schrieb: Was ich nicht versteh: die ziehen einen Unterhaltspflichtigen komplett aus. Wissen über alles Bescheid und wollen immer mehr und mehr und mehr. Und ich zahl für ein Kind, wo mir erst jetzt mitgeteilt wurde, dass die KM schon für über einem halben Jahr (!!) umgezogen ist....Genau.
Thats what they are paid for.