29-05-2013, 12:13
Das ist vielleicht genau der Grund, warum ich die Seiten abwägen möchte.
Was den Kindeswohl entspricht oder nicht ist gesetzlich nicht definiert, also eine reine Anschauungssache.
Soweit ich das neue Gesetz richtig interpretiere, wird zukünftig unterschieden, ob Gründe wirklich etwas mit dem Kindeswohl zu tun haben oder ob sie schlicht einer KM-Verweigerungshaltung entspringen.
Eigentlich müssen wir nicht begründen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht, sondern die KM muss sagen, warum sie dem NICHT entspricht. Und auf diese "Kein gSr, weil..." würden wir gerne vernünftig eingehen können.
Was den Kindeswohl entspricht oder nicht ist gesetzlich nicht definiert, also eine reine Anschauungssache.
Soweit ich das neue Gesetz richtig interpretiere, wird zukünftig unterschieden, ob Gründe wirklich etwas mit dem Kindeswohl zu tun haben oder ob sie schlicht einer KM-Verweigerungshaltung entspringen.
Eigentlich müssen wir nicht begründen, warum die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl entspricht, sondern die KM muss sagen, warum sie dem NICHT entspricht. Und auf diese "Kein gSr, weil..." würden wir gerne vernünftig eingehen können.