29-05-2013, 13:54
Was die KM gegen die gemeinsame elterliche Sorge einredet muss sie zur Überzeugung des FamGerichts glaubhaft darlegen (insoweit ist grdsl richtig, was Absurdistan schreibt).
Es gibt deshalb keine Abwägung in der Weise, dass die "pro-Argumente" überwiegen müssen.
Wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass nach dem Vorbringen der KM die gem elt Sorge dem Kindeswohl schadet, dann weist es den Antrag des Vaters zurück.
Das bedeutet, dass Du die Einreden der Mutter "nur" zu entkräften brauchst.
Ich halte es auch nicht für vorteilhaft, sich vor Gericht auf eine Diskussion über pro und kontra einzulassen!!
Es gibt deshalb keine Abwägung in der Weise, dass die "pro-Argumente" überwiegen müssen.
Wenn das Gericht davon überzeugt ist, dass nach dem Vorbringen der KM die gem elt Sorge dem Kindeswohl schadet, dann weist es den Antrag des Vaters zurück.
Das bedeutet, dass Du die Einreden der Mutter "nur" zu entkräften brauchst.
Ich halte es auch nicht für vorteilhaft, sich vor Gericht auf eine Diskussion über pro und kontra einzulassen!!