30-05-2013, 19:43
(30-05-2013, 19:16)Jessy schrieb: @ p - Das ist so nicht richtig. Da laut TO Interpol eingeschaltet war, lag oder liegt eine Strafanzeige/ ein Strafantrag vor.Dazu würde passen, dass ich ein paar Mal in den Jahren vom BKA angerufen wurde, ob ich die Anzeige aufrecht halten würde...
Damit greift folgendes:
"Rechtliche Grundlage für diesen Straftatbestand ist der §235 StGB.
Wird die Straftat fortgesetzt begangen, kann die Verjährung nicht einsetzen."