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Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre)
#6
(30-05-2013, 19:16)Jessy schrieb: @ p - Das ist so nicht richtig. Da laut TO Interpol eingeschaltet war, lag oder liegt eine Strafanzeige/ ein Strafantrag vor.

Damit greift folgendes:

"Rechtliche Grundlage für diesen Straftatbestand ist der §235 StGB.
Wird die Straftat fortgesetzt begangen, kann die Verjährung nicht einsetzen."
Dazu würde passen, dass ich ein paar Mal in den Jahren vom BKA angerufen wurde, ob ich die Anzeige aufrecht halten würde...
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von Charles - 30-05-2013, 19:43
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von blue - 31-05-2013, 19:42
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von Ibykus - 31-05-2013, 11:45
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von blue - 31-05-2013, 10:43
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RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von Ibykus - 31-05-2013, 17:27
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von iglu - 31-05-2013, 17:48
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von iglu - 31-05-2013, 18:03
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RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von Ibykus - 31-05-2013, 19:02
RE: Nachträglich Unterhalt? (15 Jahre) - von iglu - 01-06-2013, 15:26

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