31-05-2013, 17:19
Es geht doch überhaupt nicht um die Dauer der Verjährungsfristen, sondern um die Frage, ab wann diese einsetzt. Grundsätzlich setzen Fristen meines Wissens immer erst nach Ende der Straftat ein - sonst wären ja auch "normale" Entführungs- bzw. Freiheitsberaubungsfälle (wie gerade in den letzten Jahren häufig durch die Medien gegangen), die sich über Jahre hinziehen, (größtenteils) verjährt bevor das Opfer freikommt.
Aber weißt du was? Du bist der Jurist, und die Weisheit mit Löffeln gefressen hast du offenbar ja auch. In diesem Sinne reichts mir gerade erstmal. Mehr als Frauenbashing und entweder halbseidene Auskünfte oder Juristendünkel hat`s hier offenbar nicht.
Aber weißt du was? Du bist der Jurist, und die Weisheit mit Löffeln gefressen hast du offenbar ja auch. In diesem Sinne reichts mir gerade erstmal. Mehr als Frauenbashing und entweder halbseidene Auskünfte oder Juristendünkel hat`s hier offenbar nicht.