Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung
#1
Hallo zusammen. Ich brauche mal wieder die Hilfe von den Rechtsfeinmechanikern unter Euch.

Mir wurde vom OLG folgendes Umgangsrecht zuerkannt : Umgang Freitags von 15 -21.30 Uhr , Samstags von 9.30 - 21.30 Uhr , Sonntags 09.30 - 19.00 Uhr ... und die Hälfte der Ferien.

Nun ist meine Exe seit 2 Wochen mit Tochter (9) in einer Mutter - Kind - Kur 260 km von meinem Wohnort entfernt.

An diesem Wochenende war mein reguläres Umgangswochenende und ich hatte mich entschieden, die Fahrt auf mich nehmen und gestern und heute ( Samstag und Sonntag ) meine Tochter in der Kur zu besuchen und den Umgang wahrzunehmen.

Die Klinik und Exe hatte ich vorab per mail und SMS vorab informiert. Exe meinte, sie müsse in der Kur überhaupt keinen Umgang zulassen; die Klinik hat auf meine diesbzgl. Anfrage gar nicht erst reagiert..

Gestern habe ich Tochter also in der Klinik gegen 10.30 abgeholt; Exe hat mich darauf hingewiesen, dass Tochter um 15 Uhr eine Anwendung habe
( Seidenmalerei - am Samstag nachmittag- als ob man sowas nicht verlegen könne, zumal Tochter sonst so gut wie keine Anwendungen hat) und sie danach um 16.30 in der Klinik Abendbrot essen würde. Ich habe diesen Fake um des lieben Frieden willens mitgemacht....

Tochter hat mich daraufhin von allein gebeten, ob ich sie nicht noch von 17.30 bis zur Zubettgehzeit um 19.30 einmal holen könne ( meine Pension liegt nur 2 km von der Klinik entfernt ) und da hat mir Exe die Herausgabe des Kindes verweigert mit der lapidaren Begründung, das gäbs nicht ...

Meine durchgehend manipulierte Tochter war sehr traurig, ich sehr erbost und habe Exe rechtliche Schritte angedroht. Zeugin war meine anwesende
Freundin .

Ich würde Exe gern wegen Umgangsverweigerung drankriegen, zumal m.E. eine Kur während des Wochenendes nicht mein o.a. Umgangsrecht aushebeln kann. Das kann nur ein Richter...

Ich möchte gerne einen Zwangsgeldantrag beim Familiengericht stellen, möglichst ohne Anwalt, da es wie bei den meisten hier finanziell knapp ist.

1. Wie beurteilt ihr die Chancen ?
2. Ich hab irgendwo hier mal einen Musterantrag fürs Fam.gericht gesehen, finde ihn aber nicht mehr . Kann mir da jemand helfen ?

Viele Grüße
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von ArJa - 02-06-2013, 20:51
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 05:47
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 13:30
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 14:19
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 04-06-2013, 19:57

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt Badman 101 31.607 30-04-2021, 20:57
Letzter Beitrag: Badman
  Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage HeinrichH 6 5.551 27-02-2017, 14:14
Letzter Beitrag: Theo
  Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung anrechenbar? fehs 1 2.634 21-07-2013, 14:25
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 4 Gast/Gäste