02-06-2013, 21:17
Dein Antrag auf Ordnungsgeld wird wahrscheinlich an §89 Abs. 4 FamFG scheitern.
Wie kam es eigentlich zu diesen komischen Umgangszeiten?
Was soll die Klinik damit auch am Hut haben?
Um es kurz zu machen:
wenn Mutter und Kind eine Kur verordnet wurde, dann sehe ich da für dich keine Chancen. Am Ende wirst du als pedantischer, streitsüchtiger Vollhorst in der Ecke stehen.
Wie kam es eigentlich zu diesen komischen Umgangszeiten?
Zitat: die Klinik hat auf meine diesbzgl. Anfrage gar nicht erst reagiert..
Was soll die Klinik damit auch am Hut haben?
Um es kurz zu machen:
wenn Mutter und Kind eine Kur verordnet wurde, dann sehe ich da für dich keine Chancen. Am Ende wirst du als pedantischer, streitsüchtiger Vollhorst in der Ecke stehen.