02-06-2013, 21:26
Moin.
Das sind Kinkerlitzlichen, für die der Richter nicht in seiner Mittagsruhe gestört werden will.
Zwangsmittel gibt es auch nicht mehr, sondern nur noch Ordnungsmittel nach §89 FamFG.
Sind die in in deinem Umgangsbeschluss angedroht?
Wenn nicht, solltest du den Beschluss in dieser Hinsicht vollstreckbar machen lassen.
Ggf. mit obiger Begründung, aber nicht gleich die Festsetzung von Ordnungsmitteln.
Dafür ist das zu dünn.
Das sind Kinkerlitzlichen, für die der Richter nicht in seiner Mittagsruhe gestört werden will.
Zwangsmittel gibt es auch nicht mehr, sondern nur noch Ordnungsmittel nach §89 FamFG.
Sind die in in deinem Umgangsbeschluss angedroht?
Wenn nicht, solltest du den Beschluss in dieser Hinsicht vollstreckbar machen lassen.
Ggf. mit obiger Begründung, aber nicht gleich die Festsetzung von Ordnungsmitteln.
Dafür ist das zu dünn.