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Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung
#6
Ich halte es auch eher für dünnes Eis.
Zum einen wird die KM ja wohl in Zukunft nicht alle Nase lang eine Kur mit Tochter machen, insofern wird es wohl kaum einen Wiederholungsfall geben.
Zum anderen wurde dir ja Umgang gewährt (wenn auch nicht wie vereinbart).

Ist die Kur für die Tochter denn ärztlich angeordnet? Falls ja, würde ich auf keinen Fall irgendwie rumzicken, denn dann stehst du nur als ein Vater da, der aus egoistischen Motiven (nämlich um der KM eins reinzuwürgen) seiner Tochter medizinisch notwendige Maßnahmen zu verweigern versucht.

Natürlich ist die Masche der KM super ärgerlich. Und für eventuelle Wiederholungsfälle behält man diese Kur-Sache sicher im Hinterkopf.

Allerdings nehme ich auch eher an, ein Richter würde dich an die Wand stellen, wenn du wegen diesen (einmaligen) Vorkommnissen ein Verfahren in die Wege leitest.

Vielleicht ist es sinnvoll, die KM offiziell (per Brief, Anwalt, JA) dazu aufzufordern, zukünftig ihre medizinischen Pläne entweder mit dir im Vorfeld abzustimmen oder aber diese nicht in die Umgangszeit zu legen oder aber zumindest soweit Umgang zuzulassen, wie Behandlungspläne dem nicht entgegenstehen.
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RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Jessy - 02-06-2013, 21:53
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 05:47
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 13:30
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 14:19
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 04-06-2013, 19:57

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