02-06-2013, 22:22
(02-06-2013, 22:17)ArJa schrieb: Nein, mein OLG Titel ( der den Umgang inhaltlich nur geringfügig gegenüber dem FamGericht erweiterte) enthält, da ich zum Vergleich gezwungen wurde , keinen Vollstreckbarkeitspassus ...Ja und das solltest du nun tun.
Kann man den nachträglich aufgrund dieses Vorkommnisses irgendwie erlangen ? Ist nur die Spitze des Eisbergs , was die kleinen Umgangsschweinereien anbelangt..
Gerade aus diesem Anlass.
Nicht zu viel und nicht zu wenig.
Zitat:Ich bin von Euren Antworten deshalb etwas enttäuscht, weil in anderen Urteilen Marginalien zu Zwangsgeldern geführt haben.Echt?
Wo?