02-06-2013, 22:56
Also unabhängig von der Realisierbarkeit eines Ordnungsgeldes in dieser Situation, falle ich gerade vom Hocker, dass du bei angeblich wiederholten "Schweinereien" beim Umgang es bis heute nicht auf die Kette bekommen hast, eine viertel Din A4 Seite zu investieren, um bzgl. der Umgangsreglung die Belehrung nach 89 FamFG erteilen zu lassen.
Als hätte er sich vor zwei Sekunden hier angemeldet, unglaublich.
Als hätte er sich vor zwei Sekunden hier angemeldet, unglaublich.