Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung
#17
Und mir geht das hier gegen den Strich:

Zitat:Registriert seit: Feb 2012

Zitat:Ich würde Exe gern wegen Umgangsverweigerung drankriegen, zumal m.E. eine Kur während des Wochenendes nicht mein o.a. Umgangsrecht aushebeln kann. Das kann nur ein Richter...

Ich möchte gerne einen Zwangsgeldantrag beim Familiengericht stellen, möglichst ohne Anwalt, da es wie bei den meisten hier finanziell knapp ist.

1. Wie beurteilt ihr die Chancen ?
2. Ich hab irgendwo hier mal einen Musterantrag fürs Fam.gericht gesehen, finde ihn aber nicht mehr . Kann mir da jemand helfen ?

Zitat:Nein, mein OLG Titel ( der den Umgang inhaltlich nur geringfügig gegenüber dem FamGericht erweiterte) enthält, da ich zum Vergleich gezwungen wurde , keinen Vollstreckbarkeitspassus ...

Als ob das etwas damit zu tun hätte. Kann man auch nachträglich beantragen.

Auch wenn ich hier offensichtlich die Mindermeinung vertrete, bin ich der Ansicht, dass man angesichts einer Kur den Ball ganz gepflegt flach halten sollte. Viertelstündige Verspätungen lassen bei mir auch nicht den Furor ausbrechen.

Ganz abgesehen davon steht es dir ja frei, deinerseits eine Kur mit der Tochter zu beantragen oder einen Entspannungsurlaub zu planen.

Und solche Vorwürfe finde ich immer ganz drollig:

Zitat:Was sollen solche Aussagen ohne die diffizile Situation zu kennen ?

Dann frag doch erst gar nicht, wenn sowieso keiner deine Situation kennt (Wessen Schuld ist denn das?), und unbequeme Antworten dann arrogant sind.

Ich fass das also einmal zusammen:

Das kleine einmal Eins des Familienrechts hast du offensichtlich trotz über eines Jahesr Zugehörigkeit hier, scheinbar nicht kapiert, willst aber trotzdem einmal so richtig auf die Wurst hauen, wegen einer Situation, die zumindest ich nicht für sanktionswürdig halte. Und wenn man dich auf die Diskrepanz hinweist bist du natürlich nicht der Nachlässige oder Fahrlässige, um nicht zu sagen der Dumme sondern ich der Arrogante.

Ich wünsche dir viel Spaß dabei!
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 05:47
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von iglu - 03-06-2013, 08:44
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 13:30
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 14:19
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 04-06-2013, 19:57

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt Badman 101 43.269 30-04-2021, 20:57
Letzter Beitrag: Badman
  Spezielle (tricky) Unterhaltsfrage HeinrichH 6 6.327 27-02-2017, 14:14
Letzter Beitrag: Theo
  Altersvorsorge in Form einer Eigentumswohnung anrechenbar? fehs 1 2.943 21-07-2013, 14:25
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste