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Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung
#22
(03-06-2013, 08:57)p schrieb: ... statt klare Kante zu machen. Das war ein Riesenfehler mit negativsten Folgen.
Für die Vollstreckungsklausel gehst du zum Familiengericht.
Dafür ("klare Kante") habe ich bei pappa.com viel Kritik bekommen.

Mittlerweile hat sich die Einsicht in das Prinzip "wehret den Anfängen" durchgesetzt.
Normalerweise -da hat iglu durchaus Recht- sind Umgangsausfälle wegen Kuraufenthalte kein Problem und erfordern keine Maßnahmen. Hier geht es aber darum, dass man einer Mutter nicht durchgehen lassen darf, dass sie den Wunsch eines 9-jährigen Kindes, mit seinem Vater Kontakt zu haben, mißachtet und die wohl auch ansonsten gerne über den Kopf des Vaters hinweg entscheidet.

Bei fehlender Kooperation seitens der KM hilft kein Nachgeben, sondern die "Peitsche"!

Auch den Familiengerichten müssen wir noch viel Gelegenheit geben, uns Väter ernst zu nehmen. Sonst wird es noch Jahrzehnte bei der familienrechtlichen Benachteiligung von Trennungsvätern bleiben.

@Arja
http://www.väterwiderstand.de/index.php?...&Itemid=34
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RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 05:47
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 13:30
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 03-06-2013, 14:19
RE: Eine spezielle Form von Umgangsverweigerung - von Ibykus - 04-06-2013, 19:57

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