03-06-2013, 23:04
(03-06-2013, 18:43)cannibalized schrieb: Daher meine Frage mal vorab:Das sagt Dir das offene Meer oder die Amtsrichterin Deines Vertrauens.
Muss ich das so ohne weiteres hinnehmen und sie gewähren lassen,
oder gibt es da auch mal Grenzen was die Unterhaltspflicht ihr gegenüber betrifft ???
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