04-06-2013, 08:50
@ Jessy,
laut Berechnung des Jungendamts sind damals beide Kinder in die Unterhaltsberechnung für die "Große" einbezogen worden ...
Doch leider war die Berechnung der Mitarbeiterin falsch, da es in diesem Fall keine Einkommensgrenze gibt die den Unterhalt an die volljährige Tochter schmälern könnte, da ich der Erwerbsobliegenheit unterliege und sie privilegierte Volljährige ist. Da sie noch zur Schule geht.
Daher wurde von ihr damals ein Rechtsanwalt eingeschaltet um dieses zu unterstreichen.
Der Barunterhalt der KM wurde berücksichtigt, wenn auch nur gering.
Und auch das Kindergeld angerechnet.
Faustformel meines Anwalts ist:
Reiche Eltern, reiche Kinder - arme Eltern arme Kinder.
Letztendlich darf ich noch froh sein das die KM arbeitslos ist und nur einen geringen Anteil zum Gesamtunterhalt zusteuert.
Würde sie jetzt auch noch arbeiteten, würde ich nach D`dorfer Tabelle in die nächste höhere Sparte rutschen ...
Und ich zahle für sie "schon" allein 302€ pro Monat.
Erfolgsversprechender wäre eine Einstellung vom Unterhalt, wenn sie z.B. mit einer Schulnote mangelhaft, Mathematik studieren wollte und darauf besteht.
Und da hast Du schon richtig zitiert, in Punkto Obliegenheit seitens der Unterhaltsberechtigten.
Das ist und wird der Ankerpunkt sein.
Ich habe heut Nachmittag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt - mal schauen welche "Erleuchtung" er für mich parat hält ...
laut Berechnung des Jungendamts sind damals beide Kinder in die Unterhaltsberechnung für die "Große" einbezogen worden ...
Doch leider war die Berechnung der Mitarbeiterin falsch, da es in diesem Fall keine Einkommensgrenze gibt die den Unterhalt an die volljährige Tochter schmälern könnte, da ich der Erwerbsobliegenheit unterliege und sie privilegierte Volljährige ist. Da sie noch zur Schule geht.
Daher wurde von ihr damals ein Rechtsanwalt eingeschaltet um dieses zu unterstreichen.
Der Barunterhalt der KM wurde berücksichtigt, wenn auch nur gering.
Und auch das Kindergeld angerechnet.
Faustformel meines Anwalts ist:
Reiche Eltern, reiche Kinder - arme Eltern arme Kinder.
Letztendlich darf ich noch froh sein das die KM arbeitslos ist und nur einen geringen Anteil zum Gesamtunterhalt zusteuert.
Würde sie jetzt auch noch arbeiteten, würde ich nach D`dorfer Tabelle in die nächste höhere Sparte rutschen ...
Und ich zahle für sie "schon" allein 302€ pro Monat.
Erfolgsversprechender wäre eine Einstellung vom Unterhalt, wenn sie z.B. mit einer Schulnote mangelhaft, Mathematik studieren wollte und darauf besteht.
Und da hast Du schon richtig zitiert, in Punkto Obliegenheit seitens der Unterhaltsberechtigten.
Das ist und wird der Ankerpunkt sein.
Ich habe heut Nachmittag einen Termin bei meinem Rechtsanwalt - mal schauen welche "Erleuchtung" er für mich parat hält ...