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Unterhalt an Volljährige
#6
(04-06-2013, 08:50)cannibalized schrieb: Letztendlich darf ich noch froh sein das die KM arbeitslos ist und nur einen geringen Anteil zum Gesamtunterhalt zusteuert.
Würde sie jetzt auch noch arbeiteten, würde ich nach D`dorfer Tabelle in die nächste höhere Sparte rutschen ...

Nein, der Unterhalt darf nicht höher sein wie wenn du allein zahlen würdest. Da gibts eine Grenze.

Du zahlst den Unterhalt hoffentlich ausschliesslich direkt an die Tochter, nicht auf das Konto der Mutter? Bis zum Ende des Schuljahres 2013 musst du so oder so zahlen, sich darüber zu ärgern bringt nichts. Ob sie danach noch eine Runde zu einem erneuten Vesuch zu einem Vollabitur drehen darf, wagre ich zu bezweifeln. Wartes es doch erst mal ab. Bringt sie keine Schulbescheinigung bei, ist der Unterhalt gegessen.

Mit dem erfolgreichen Fachabitur könnte auch ihr Privilegiertenstatus zu Ende sein. Sie darf danach gerne weiter zur Schule gehen, aber nicht mehr als privilegierte Volljährige.
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Unterhalt an Volljährige - von cannibalized - 03-06-2013, 18:43
RE: Unterhalt an Volljährige - von Jessy - 03-06-2013, 19:49
RE: Unterhalt an Volljährige - von iglu - 03-06-2013, 20:16
RE: Unterhalt an Volljährige - von blue - 03-06-2013, 23:04
RE: Unterhalt an Volljährige - von p__ - 04-06-2013, 09:00

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