So, da bin ich wieder ..
Ich habe mir beide Beschlüsse genau angesehen und finde weder im Beschluss des Familiengerichtes noch im erweiternden Beschluss des OLG
irgendeinen Hinweis auf eine Vollstreckungsklausel.
Hab jetzt meinen Anwalt angeschrieben mir das noch mal zu erläutern. Ich möchte nicht die Blamage erleben, einen Ordnungsgeldantrag gegen die Exe
zu stellen, der nur deswegen abgelehnt wird, weil diese Klausel fehlt.
Was mich ein wenig stutzig macht ist das ich mich genau erinnern kann, dass auch der vorsitzende Richter am OLG definitiv erwähnt hat, das es sich bei dem Beschluß um einen vollstreckbaren Titel handelt. Kann mich mal jemand Juristereibewanderter aufklären ? Ich verstehs nicht- bin vermutlich zu dämlich, weil ich ja nicht mal das kleine Einmaleins des Familienrechts beherrsche ...
Gruß
ArJa
Ich habe mir beide Beschlüsse genau angesehen und finde weder im Beschluss des Familiengerichtes noch im erweiternden Beschluss des OLG
irgendeinen Hinweis auf eine Vollstreckungsklausel.
Hab jetzt meinen Anwalt angeschrieben mir das noch mal zu erläutern. Ich möchte nicht die Blamage erleben, einen Ordnungsgeldantrag gegen die Exe
zu stellen, der nur deswegen abgelehnt wird, weil diese Klausel fehlt.
Was mich ein wenig stutzig macht ist das ich mich genau erinnern kann, dass auch der vorsitzende Richter am OLG definitiv erwähnt hat, das es sich bei dem Beschluß um einen vollstreckbaren Titel handelt. Kann mich mal jemand Juristereibewanderter aufklären ? Ich verstehs nicht- bin vermutlich zu dämlich, weil ich ja nicht mal das kleine Einmaleins des Familienrechts beherrsche ...
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )