04-06-2013, 18:23
Hallo in die Runde
Also, zunächst einmal ist zu erwähnen dass ich zwar mit der Nummer noch nicht durch bin, mich jedoch in einer komfortableren Situation befinde als im letzten Jahr ...
Grund dafür ist, dass meine volljährige Tochter erst mal vorübergehend den privilegierten Titel verloren hat.
Entscheidend hierfür war der im vergangenen Jahr bekundete Abiturtermin für dieses Jahr, Juni 2013.
Abiturtermin war März 2013 + Karenzzeit von 3 Monaten, in denen sie unbegründet Unterhaltsansprüche gegen mich geltend machen kann.
Tatsache ist, dass sie zum wiederholten Male das Abschlussziel nicht erreicht hat. Versäumungen von Unterrichtsstunden, entschuldigt oder nicht sind völlig irrelevant - der Weg ist das Ziel - sie macht Unterhaltsansprüche gegen mich geltend, weil sie zur Schule geht und daher kein eigenes Einkommen hat, also hat sie die Pflicht (Obliegenheit) diese "Ausbildung" mit dem maximalsten Abschluss erfolgreich zu beenden.
Das ist der jungen Frau offenbar entgangen, oder nicht näher erklärt worden und somit wird es für sie schwer unter diesen Umständen zu argumentieren und den privilegierten Titel aufrecht zu erhalten, oder gar zurück zu erwerben.
Es ist davon auszugehen, dass sie auch diesen Abschluss nicht erreicht.
Somit habe ich in der Tat das Recht aus Interessensgründen gegenüber meinen minderjährigen Kindern und meinem Selbsterhalt, ein weiteres Schuljahr anzuzweifeln und die Weiterzahlung vom Regelunterhalt erst mal zu unterbinden, erst mal.
Vor Gericht wird in der Regel auf eine Art Vergleich plädiert, eine Art Ausgleich zum Unterhalt.
Dennoch muss erwähnt werden, dass sie die Möglichkeit hat den Titel als privilegierte Volljährige erneut zu "erstreiten". Dazu muss sie aber, nach Aussage meines Anwalts, enorm viel beisteuern - in Form von Unterlagen und Anträgen, wozu die wenigsten jedoch in der Lage sind diese dann auch richtig einzureichen bzw. entsprechende Forderungen rechtskräftig zu stellen.
Hiermit kommt auch definitiv die angeblich immer noch arbeitslose Mutter ins Spiel ...
Diese Anträge richten sich gegen beide Elternteile.
Fazit:
Ich gehe davon aus, dass ein erneuter Rechtsstreit ins Haus schneit, der wiederholt Nerven und Geld kostet ,
jedoch nicht ganz aussichtslos
Also, zunächst einmal ist zu erwähnen dass ich zwar mit der Nummer noch nicht durch bin, mich jedoch in einer komfortableren Situation befinde als im letzten Jahr ...
Grund dafür ist, dass meine volljährige Tochter erst mal vorübergehend den privilegierten Titel verloren hat.
Entscheidend hierfür war der im vergangenen Jahr bekundete Abiturtermin für dieses Jahr, Juni 2013.
Abiturtermin war März 2013 + Karenzzeit von 3 Monaten, in denen sie unbegründet Unterhaltsansprüche gegen mich geltend machen kann.
Tatsache ist, dass sie zum wiederholten Male das Abschlussziel nicht erreicht hat. Versäumungen von Unterrichtsstunden, entschuldigt oder nicht sind völlig irrelevant - der Weg ist das Ziel - sie macht Unterhaltsansprüche gegen mich geltend, weil sie zur Schule geht und daher kein eigenes Einkommen hat, also hat sie die Pflicht (Obliegenheit) diese "Ausbildung" mit dem maximalsten Abschluss erfolgreich zu beenden.
Das ist der jungen Frau offenbar entgangen, oder nicht näher erklärt worden und somit wird es für sie schwer unter diesen Umständen zu argumentieren und den privilegierten Titel aufrecht zu erhalten, oder gar zurück zu erwerben.
Es ist davon auszugehen, dass sie auch diesen Abschluss nicht erreicht.
Somit habe ich in der Tat das Recht aus Interessensgründen gegenüber meinen minderjährigen Kindern und meinem Selbsterhalt, ein weiteres Schuljahr anzuzweifeln und die Weiterzahlung vom Regelunterhalt erst mal zu unterbinden, erst mal.
Vor Gericht wird in der Regel auf eine Art Vergleich plädiert, eine Art Ausgleich zum Unterhalt.
Dennoch muss erwähnt werden, dass sie die Möglichkeit hat den Titel als privilegierte Volljährige erneut zu "erstreiten". Dazu muss sie aber, nach Aussage meines Anwalts, enorm viel beisteuern - in Form von Unterlagen und Anträgen, wozu die wenigsten jedoch in der Lage sind diese dann auch richtig einzureichen bzw. entsprechende Forderungen rechtskräftig zu stellen.
Hiermit kommt auch definitiv die angeblich immer noch arbeitslose Mutter ins Spiel ...
Diese Anträge richten sich gegen beide Elternteile.
Fazit:
Ich gehe davon aus, dass ein erneuter Rechtsstreit ins Haus schneit, der wiederholt Nerven und Geld kostet ,
jedoch nicht ganz aussichtslos