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KU - neuer Titel oder Klage abwarten?
#12
(06-06-2013, 10:20)Lullaby schrieb: In dem Schreiben steht drin, dass meine Teilnahme "freigestellt ist".

Das bedeutet, dass du unwichtig bist, nur dein Geld ist wichtig und an das kommen sie so oder so.

Das Problem ist die Anwaltspflicht. Das kostet dich viel. Ohne Anwalt keine Anträge. Wie lautet der genaue Text der Klage? Hattest du zwischenzeitlich nach Stufe 4 tituliert?
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RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 12:31
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von iglu - 26-03-2013, 13:01
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von p__ - 06-06-2013, 11:03
RE: KU - neuer Titel oder Klage abwarten? - von Antiworld - 15-06-2013, 13:37
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RE: OLG Zweibrücken: Erfahrungen? - von blue - 10-01-2014, 18:55

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