11-06-2013, 23:18
Werte Forumskollegen,
nehmen wir doch mal folgenden fiktiven Fall an.
1.) Ein geschiedener Vater ( Unterhaltspflicht für ein Kind und kein nachehelicher Unterhalt )
2.) der entsorgte Vater steht aufgrund des Exenkrieges seiner Ex nicht wohlgesonnen zu. Und andersrum genauso.
3.) aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die sich zu Ehezeiten und auch besonders nach der Trennung ergeben und sich steigern könnten sieht der entsorgte Familienvater für sich am Arbeitsmarkt kaum mehr Chancen. Das heisst der Vater wird vermutlich in Hartz 4 fallen. ggf. Erwerbsminderungsrente beziehen.
4.) der entsorgte Vater ist froh das er in Deutschland lebt und das die finanzielle Versorgung von Mittellosen hier gegeben ist.
6.) der entsorgte Vater wurde vom deutschen Familienrecht leider besonders was den Schutz der "armen" Ehepartnerin angeht leider nicht bevorzugt behandelt und fragt sich warum noch dem Leistungszwang ergeben ?
7.) der entsorgte Familienvater hätte ggf. das Glück das er einen gewissen Betrag nach der Scheidung noch zur Verfügung hätte der es ihm ermöglichen würde z.b. eine Immobilie zu kaufen.
8.) der entsorgte Vater wäre froh wenn er wüsste das sein ggf. gerettetes Geld irgendwo sicher und inflationsgeschützt untergebracht wäre wo die Ex über den Kindesunterhalt nicht rankommen könnte
9.) dem entsorgten Familienvater gefallen Immobilien sehr gut.
10.) der entsorgte Familienvater könnte derzeit bei Leuten wohnen wo er zwar sehr günstig wohnt aber nicht unbedingt länger wohnen möchte.
Können wir diesem "armen" Familienvater helfen ?
nehmen wir doch mal folgenden fiktiven Fall an.
1.) Ein geschiedener Vater ( Unterhaltspflicht für ein Kind und kein nachehelicher Unterhalt )
2.) der entsorgte Vater steht aufgrund des Exenkrieges seiner Ex nicht wohlgesonnen zu. Und andersrum genauso.
3.) aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen, die sich zu Ehezeiten und auch besonders nach der Trennung ergeben und sich steigern könnten sieht der entsorgte Familienvater für sich am Arbeitsmarkt kaum mehr Chancen. Das heisst der Vater wird vermutlich in Hartz 4 fallen. ggf. Erwerbsminderungsrente beziehen.
4.) der entsorgte Vater ist froh das er in Deutschland lebt und das die finanzielle Versorgung von Mittellosen hier gegeben ist.
6.) der entsorgte Vater wurde vom deutschen Familienrecht leider besonders was den Schutz der "armen" Ehepartnerin angeht leider nicht bevorzugt behandelt und fragt sich warum noch dem Leistungszwang ergeben ?
7.) der entsorgte Familienvater hätte ggf. das Glück das er einen gewissen Betrag nach der Scheidung noch zur Verfügung hätte der es ihm ermöglichen würde z.b. eine Immobilie zu kaufen.
8.) der entsorgte Vater wäre froh wenn er wüsste das sein ggf. gerettetes Geld irgendwo sicher und inflationsgeschützt untergebracht wäre wo die Ex über den Kindesunterhalt nicht rankommen könnte
9.) dem entsorgten Familienvater gefallen Immobilien sehr gut.
10.) der entsorgte Familienvater könnte derzeit bei Leuten wohnen wo er zwar sehr günstig wohnt aber nicht unbedingt länger wohnen möchte.
Können wir diesem "armen" Familienvater helfen ?